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Zum WOLL-Bericht „Wieder Goldgräberstimmung im Sauerland“ und zur aktuellen Diskussion „Windkraft first Rechtslage“ hat die Redaktion ein Leserbrief erreicht.
Leserbrief zur aktuellen ,,Windkraft first Rechtslage“
Man hatte geglaubt, mit dem gesteuerten Ausbau der Windkraft im Regionalplan einen Konsens zu finden, mit den Bürgern und auch dem Natur- und Artenschutz. Doch dieser Glaube ist nun offensichtlich endgültig geplatzt, wie eine Seifenblase. Und auch die heimischen Politiker erwachen aus ihrem Windkraft-Dornröschenschlaf – hoffentlich nicht zu spät!
Das „Steuerungsinstrument“ der Rückstellung von Anträgen für Flächen außerhalb der Windenergiebereiche (WEB) des Regionalplanes wurde durch das Urteil des 22. Senats des OVG Münster für rechtswidrig erklärt. Dies betrifft rund 65 Windräder im Regierungsbezirk Arnsberg (Quelle Wirtschafts- und Energieministerium NRW)!
Zusätzlich wurde vom Bundeskabinett noch beschlossen, eine Regelung in das Baugesetzbuch aufzunehmen, die Projektierern planungsrechtlichen Bestandsschutz für alle bis zum Inkrafttreten des Regionalplanes beantragten Windräder garantiert. Alle Flächen außerhalb der Regionalplanflächen sind somit für den Bau von Windrädern „geöffnet“, denn Windräder sind im Außenbereich weiterhin privilegierte Bauvorhaben und alle Hemmnisse im Bereich Arten- und Naturschutz sowie Anwohnerschutz wurden in den letzten Jahren sukzessive durch die Bundes- und Landesregierung abgebaut. Das Antragsverfahren für die Projektierer wurde ebenfalls vereinfacht. Um die Frist bis zum Inkrafttreten des Regionalplanes einzuhalten, genügt als Antrag ein einfacher „Dreizeiler“. Die Gutachten können nachgereicht werden. Welcher Bürger kann so einen Antrag für den Bau eines Carports einreichen?
Die harten Tabu-Kriterien, die für die WEB des Regionalplanes gelten (z. B. keine WEA in Laubwäldern oder auch der Mindestabstand von 1000 m zu Wohnsiedlungen im Innenbereich), gelten für Flächen außerhalb des Regionalplanes nicht. Welchen Sinn macht dann eigentlich noch der Regionalplan, um den Ausbau der Windkraft zu steuern?
Es ist ein nahezu „rechtsfreier-Raum“ zugunsten der Projektierer entstanden! Die Goldgräber-Stimmung steigt, zu Lasten der Steuerzahler, der Stromkunden und nicht zuletzt der Natur, Herrn Habeck und seinen Lobby-Vereinen sei Dank!
Christina Baumhoff, Eslohe