Windindustrieanlagen auf den Bergen und in den Wäldern sollen kommen

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Punkt 1 der Tagesordnung im Öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Schmallenberg am Mittwoch, 7. Juni:  Windkraftausbau, Rahmenbedingungen und Sachstand. Holger Entian, vom Amt für Stadtentwicklung der Stadt Schmallenberg stellte den Mitgliedern des Ausschusses in einer Präsentation die Ausgangslage, den Rechtsrahmen und den aktuellen Sachstand sowie Handlungsalternativen und Entscheidungskriterien ausführlich vor. Dabei waren die aktuellen Entscheidungen der Landesregierung vom Dienstag dieser Woche bereits eingearbeitet.

1000 Fußballfelder für Windindustrieanlagen

Der Regionalplan Hochsauerland/Soest, der verbindlich die Flächen ausweisen soll, auf denen Windindustrieanlagen errichtet werden dürfen, sieht für diesen Raum eine Gesamtfläche von 13.186 ha, 52.744 Morgen oder 131.860.000 Quadratmeter vor. Wen diese Zahlen zu sehr verwirren, dem sei mit einem Vergleich geholfen. Die Fläche entspricht rund 18.000 Fußballfeldern normaler Größe. Auf die Stadt Schmallenberg heruntergebrochen, bedeuten die gesetzlichen Rahmenbedingungen, dass von den 303 qkm Stadtfläche, 2,13 %, also rund 7 qkm oder 700 ha, 2.800 Morgen oder 7.000.000 Quadratmeter oder rund 1.000 Fußballfeder durch Windindustrieanlagen bebaut sein werden. Anmerkung: Zur Zeit befinden sich in der Stadt Schmallenberg 17 Sportplätze, davon 9 Kunstrasenplätze.

Mögliche Flächen für Windindustrieanlagen in der Stadt Schmallenberg. Die weißen Flächen sind aufgrund verschiedener Kriterien derzeit tabu. Die Übersichtskarte kann auf der Website der Stadt Schmallenberg, ebenso wie die dazugehörige Beschlussvorlage, eingesehen werden (https://ratsinfoservice.de/ris/schmallenberg/meeting/details/1398)

Windindustrieanlagen an der Stadtgrenze

Um einen „ungeordneten“ Zubau oder Wildwuchs solcher Industrieanlagen in den Wäldern und auf den Höhen zu vermeiden, sollen in dem Regionalplan für den Bereich Hochsauerland/Soest, und damit für jede Stadt und Gemeinde, Flächen ausgewiesen werden, auf denen einzelne Windindustrieanlagen oder Windindustrieanlagen-Parks gebaut werden dürfen. Die Stadt Schmallenberg hat einen Übersichtsplan (Arbeitskarte) von einem Fachbüro erarbeiten lassen, der einen groben Überblick darüber gibt, wo in Zukunft der Bau von Windindustrieanlagen möglich sein könnte. Die meisten Gebiete liegen, wie bei fast allen Städten und Gemeinden, an den Stadtgrenzen.

Die Übersichtskarte kann auf der Website der Stadt Schmallenberg, ebenso wie die dazugehörige Beschlussvorlage, eingesehen werden (https://ratsinfoservice.de/ris/schmallenberg/meeting/details/1398)

Auch bei der Ratssitzung der Stadt Schmallenberg, am 15. Juni, steht das Thema wieder unter Punkt 1 auf der Tagesordnung. Dazu wird im Hintergrund in zahlreichen Ämtern und Behörden daran gearbeitet, wie und wo bald Windindustrieanlagen auf den Sauerländer Aussichtsplattformen stehen könnten. Interessen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger in der Stadt scheinen dabei, so wie es derzeit aussieht, auf der Strecke zu bleiben. Unter dem Aspekt des Klimaschutzes werden langjährige Forderungen des Umwelt- und Naturschutzes nicht mehr berücksichtigt, sowie Warnungen und Bedenken gegen die eingeleitete Energiewende nicht mehr wahrgenommen. Dem erstaunten Beobachter drängt sich dabei die Gretchenfrage auf: Wie lassen sich Klimaschutz und Umwelt- und Naturschutz überhaupt vereinbaren? – Lesen Sie hierzu auch den Kommentar „Die Gretchenfrage: Umwelt- und Naturschutz oder Klimaschutz?