Wie kommt die Kuh vom Eis?

Reister Markt 2017

Die Organisatoren des Reister Marktes sind von der neuen Corona-Schutzverordnung überrascht worden. 

Erst vor zwei Tagen wurde vom Vorstand schweren Herzens der diesjährige Reister Markt abgesagt. Über Nacht haben sich aber allem Anschein nach die Vorzeichen geändert. Die aktuelle Corona-Verordnung eröffnet neue Möglichkeiten und damit die Option, dass die Großveranstaltung möglicherweise doch stattfinden könnte. Doch was nun? Wird es vielleicht doch in diesem Jahr den Reister Markt geben? „Es gilt nach wie vor die vom Vorstand beschlossene Absage“, stellt der Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Vereins Stefan Fuchte in einer Presseverlautbarung ausdrücklich klar. 

Unsicherheiten und Risiken für Veranstalter und Aussteller

Stefan Fuchte und seine Vorstandskollegen wollen die neue Verordnung nun jedoch zum Anlass für eine erneute Vorstandssitzung nehmen und weitere Gespräche mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Eslohe führen. Erst danach könne es eine Entscheidung geben. Zuletzt hatte der Vorstand des Landwirtschaftlichen Vereins am Mittwochabend getagt und sich angesichts der Umstände nach zwei Stunden für eine Absage entschieden. „Die Unsicherheiten und die Risiken sind einfach zu groß“, erklärt Fuchte die Hintergründe. Und dabei gehe es keineswegs nur um das Risiko für den Reister Verein. 

Fuchte und seine Vorstandskollegen haben dabei zum Beispiel auch die Aussteller im Blick. Denn bei einem „Ja“ zur Veranstaltung schwebe über allem immer die Gefahr, sie bei steigender Inzidenz kurzfristig absagen zu müssen. Für viele Aussteller hätte das zur Folge, dass sie auf ihren eingekauften Waren sitzen bleiben. Gegen die Ausrichtung der Veranstaltung hat sich der Verein aber auch deshalb entschieden, weil die Auflagen enorm gewesen wären. Zum einen hätte das Gelände eingezäunt und der Besucherstrom geregelt werden müssen. Zum anderen hätte es einen enormen logistischen Aufwand bedeutet, bei jedem der Besucher zu kontrollieren, ob er Genesen, Geimpft oder Getestet ist.

Aufwand groß: Genesen, Geimpft oder Getestet

„Mit diesen Menschenmassen muss man ja auch umgehen. Das ist schon eine enorme Herausforderung“, sagt Stefan Fuchte. Und er verweist insbesondere auf die Verantwortung, die man als Veranstalter gegenüber den Besucherinnen und Besuchern habe. Daran ändere auch die neue Verordnung nichts. Insofern gelte es weiterhin, sehr genau abzuwägen. Zudem bestehe auch nach der neuen Verordnung weiterhin die Gefahr, kurzfristig absagen zu müssen, wenn die Inzidenz wieder steigen sollte.

Die „Inzidenzstufe 0“, die in der neuen Corona-Schutzverordnung geregelt ist, gilt ab dem heutigen Freitag für Kreise und kreisfreie Städte, die seit mindestens fünf Werktagen eine 7-Tages-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen. Mit dieser neuen Inzidenzstufe wird ein Großteil der bestehenden Corona-Regeln aufgehoben. In vielen Bereichen bleiben dann Masken und Abstandhalten nur noch eine Empfehlung.  Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Schützenfeste sind ab dem heutigen Freitag wieder erlaubt, wenn die landesweite Inzidenz und auch die Inzidenz in der jeweiligen Kommune unter zehn liegt.  Bei etwaigen Veranstaltungen müssen die Besucher nun einen negativen Testnachweis dabei haben, allerdings werden nur noch stichprobenhafte Kontrollen verlangt.  Damit sind die Auflagen deutlich unterhalb dessen, was zuletzt gegolten hat.  „Für uns gibt es jedoch noch umfangreichen Klärungsbedarf“, sagt Stefan Fuchte. Bleibt die Erkenntnis: „Die Kuh ist noch längst nicht vom Eis!“