Wenn Busse und Bahnen nicht fahren – Warnstreiks in NRW

Die Gewerkschaft VERDI hat für diese Woche in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens Warnstreiks angekündigt. In vielen Städten kommt es zu weitreichenden Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr. Während in einigen Gebieten im Sauerland ein kompletter Ausfall wahrscheinlich ist, sind andere kaum betroffen. Im Tarifkonflikt wird eine Senkung der Arbeitszeit im Fahrdienst um zwei Stunden auf zehn Stunden täglich und eine Ausweitung der Ruhezeit nach Schichtdienst gefordert. Nicht alle Arbeitnehmer treffen auf Verständnis beim Arbeitgeber, doch was ist die Alternative? Fahrgemeinschaften mit Nachbarn und Kollegen können eine sinnvolle Lösung sein, sofern diese Möglichkeit besteht. Andere motiviert das gute Herbstwetter dazu, das Fahrrad aus dem Keller zu holen. Dennoch: Für viele Berufstätige ist die Anfahrt zu weit oder schlicht und einfach keine Mitfahrgelegenheit vorhanden. Wer sich bereits etwas länger mit dem Gedanken beschäftigt, ein Auto zu kaufen, für den ist jetzt vielleicht der beste Zeitpunkt gekommen? Bereits bevor in ein eigenes Auto investiert wird, sollten sich Käufer mit den Bedingungen eines Kaufvertrages vertraut machen.

Autokauf – was gehört in den Kfz-Kaufvertrag?

Kommt ein Kaufvertrag zwischen zwei Privatleuten zustande, muss ebenso wie beim Kauf vom Händler ein Kaufvertrag aufgesetzt werden. Vorsichtig ist beim Versicherungsschutz geboten: Sofern der Versicherungsnehmer nichts unternimmt, geht die Versicherung automatisch vom Vorbesitzer auf den Käufer über. Damit soll die lückenlose Versicherung gewährleistet werden. Da Autofahrer unterschiedliche Erwartungen an ihre Versicherung haben und der Schwerpunkt je nach gewünschter Leistung variiert, ist das in der Regel nicht erwünscht. In dem Fall muss der Besitzer seine Kfz-Versicherung kündigen, im anderen Fall die Versicherung auf den neuen Autobesitzer übertragen lassen. Beides ist unkompliziert und mit nur wenig Aufwand machbar. Etwas anders sieht die Sache aus, wenn Käufer die Autoversicherung ohne Schufa wechseln wollen, doch auch das ist durchaus möglich.

Personalangaben

Kaufverträge müssen grundsätzlich in zweifacher Ausführung erstellt werden, sowohl der Käufer und als auch der Verkäufer erhalten jeweils ein unterschriebenes Exemplar. Zunächst werden die vollständigen Personaldaten von beiden Parteien erfasst. Der Verkäufer erhält vom Käufer eine Kopie des Personalausweises, die dem Kaufvertrag angehängt wird.

Kfz Angaben

Die Fahrzeug-Identifikationsnummer, die Nummer des Fahrzeugbriefes oder des Zulassungsbescheinigung II müssen notiert werden. Verkehrswesentliche Eigenschaften gehören ebenso in den Kaufvertrag wie eventuelle Mängel und Unfallschäden oder Reparaturen – insbesondere Schäden sollten detailliert eingetragen werden. Hinter dem sperrigen Begriff der „verkehrswesentlichen Eigenschaften“ verbergen sich Angaben zu den Vorbesitzern, der Kilometer- bzw. Tachostand, Tag der Erstzulassung und die nächste Hauptuntersuchung. Eine gewerbliche Nutzung, z. B. als Fahrschulwagen oder Taxi muss aufgeführt werden. Falls Importvorgaben oder Angaben zum Austauschmotor vorhanden sind, müssen sie ebenfalls erwähnt werden.

Garantie und Gewährleistung

Bei der Gewährleistung unterscheidet der Gesetzgeber zwischen dem Kauf beim Kfz-Händler und Privatkauf. Im Wesentlichen besagt die Gewährleistung, dass Händler für einen Zeitraum von zwei Jahren zur Nachbesserung von Mängeln verpflichtet sind, sofern diese bereits vor dem Verkauf vorhanden waren. Beim Kauf aus privater Hand besteht kein Gewährleistungsanspruch, allerdings wird Käufern das Recht auf Rücktritt vom Kauf eingeräumt, sollte sich herausstellen, dass der Verkäufer Mängel verschwiegen oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie ein freiwilliger Service von Autoherstellern oder gewerblichen Händlern.