Wasserbelüftung an Möhne- und Hennetalsperre

Quelle: Ruhrverband

Hennetalsperre: Die rote Linie markiert den Grenzverlauf für das während der Tiefenbelüftung geltende Angelverbot. Der Verlauf der Sauerstoffleitungen ist blau, der Standort der Messboje gelb dargestellt. Quelle: GOVDATA Das Datenportal für Deutschland / Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0. 

Der Ruhrverband beginnt in dieser Woche mit der vorsorglichen Belüftung des Tiefenwassers der Möhnetalsperre, um einem eventuellen Fischsterben vorzubeugen. Die notwendigen Perforationsschläuche werden aktuell verlegt. Damit ist auch das Angelverbot im Bereich der Sauerstoffanreicherungsanlage mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die imaginäre Linie zwischen den zwei tiefen Buchten (am Nordufer erste Bucht von der Staumauer aus gesehen, Höhe Yachtclub Möhnesee; am Südufer zweite Bucht von der Staumauer aus gesehen) darf Richtung Staumauer nur noch ohne anglerische Tätigkeit überfahren werden. Ein Festmachen von Booten an den orange-gelben Bojen, die die End- und Zwischenstücke der Sauerstoffanreicherungsanlage markieren, ist grundsätzlich untersagt. 

Auch am Ufer der Hennetalsperre

Auch am Ufer der Hennetalsperre nahe dem Hauptdamm werden in den nächsten Tagen vorsorglich Sauerstofftanks aufgestellt, um bei einem weiteren Abnehmen des Sauerstoffgehalts im Tiefenwasser umgehend reagieren zu können. Es wird damit gerechnet, dass eine Belüftung ab dem Beginn der kommenden Woche erforderlich werden könnte. Auch hier gilt wie an der Möhnetalsperre ein Angelverbot, sobald die Sauerstoffanreicherungsanlage installiert ist. Die imaginäre Linie, die Richtung Staudamm nur noch ohne anglerische Tätigkeit überfahren werden darf, verläuft zwischen den Friedensglocken am Nordufer und der „Halbinsel“ am Südufer. 

An beiden Talsperren handelt es sich um reine Vorsichtsmaßnahmen, die der Ruhrverband auch in den vergangenen Jahren an verschiedenen seiner Talsperren ergriffen hat. Aus mehrjähriger Erfahrung wird damit gerechnet, dass für rund vier Wochen belüftet werden muss. So lange bleiben die Angelverbote in den genannten Bereichen aufrecht.

Quelle: Ruhrverband
Möhnetalsperre: Die rote Linie markiert den Grenzverlauf für das während der Tiefenbelüftung geltende Angelverbot. Der Verlauf der Sauerstoffleitungen ist blau, der Standort der Messboje gelb dargestellt. Quelle: GOVDATA Das Datenportal für Deutschland / Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0. 

Zum Hintergrund: Das Wasser der Talsperre bildet zwischen Frühjahr und Herbst unterschiedliche Temperaturschichten. Das kälteste und schwerste Wasser verbleibt am Seegrund, an der Oberfläche nimmt die Temperatur im Sommer entsprechend der Lufttemperatur zu. Dazwischen liegt die so genannte Sprungschicht. Die stabile Temperaturschichtung wird erst durch Herbststürme, kühlere Lufttemperaturen und erhöhte Zuflüsse zur Talsperre meist ab Oktober wieder aufgelöst. Durch sauerstoffzehrende Abbauprozesse des abgestorbenen Phyto- und Zooplanktons kann sich in der Sprungschicht zwischen dem kalten Tiefen- und dem warmen Oberflächenwasser ein nahezu sauerstofffreier „Riegel“ bilden. Die kälteliebenden Fischarten bleiben lieber im kalten Tiefenwasser der Talsperre, als durch diese Barriere in Richtung Wasseroberfläche zu schwimmen. 

Fischsterben

Falls der Sauerstoffgehalt auch in der tiefsten Wasserschicht zu stark abnimmt, besteht die Gefahr eines Fischsterbens. Kritisch wird es ab Sauerstoffwerten unter drei Milligramm pro Liter. Der Talsperrenbetrieb, das Kooperationslabor und das Fischereimanagement des Ruhrverbands kontrollieren daher diese Werte ab dem Spätsommer sehr genau und konnten so in den vergangenen Jahren durch gezielte Belüftung an verschiedenen Talsperren wirksam verhindern, dass Fische durch zu geringe Sauerstoffgehalte zu Schaden kommen. 

Es handelt sich bei den geringen Sauerstoffgehalten um ein natürliches Phänomen, das nichts mit der Wasserqualität zu tun hat – diese ist an allen Talsperren des Ruhrverbands unverändert hoch.