Schöne, aufregende Medienwelt – Eine Gefahr für Kinder?!

Quelle: privat

Der Olper Kriminalhauptkommissar Michael Kopsan klärt Eltern und Jugendliche über mögliche Gefahren im Medienalltag auf. Dabei ist Erziehungsberechtigten oft nicht bewusst, wie schnell ihre Schützlinge mit verstörenden oder sogar verfassungswidrigen Inhalten konfrontiert werden können.

„Juhu! Endlich ein Handy!“, freut sich der knapp zehnjährige Timo über sein erstes Smartphone – ein Geschenk zu seiner Kommunion. „Meine besten Kumpels haben schon eines. Jetzt kann ich endlich mit ihnen auf WhatsApp chatten und FIFA zocken. Meine Mama sagt, dass ich sie damit im Notfall anrufen soll.“ Dass ein Handy nicht nur Retter im Notfall sein, sondern selbst ein Fall für die Polizei werden kann, wissen die wenigsten (Eltern). Zum Glück leistet Michael Kosan im Auftrag der Polizei Aufklärungsarbeit zum Thema „Sicherheit im Medienalltag“ in Kindergärten, Schulen und bei Elternabenden.

So wie Timo besitzt mehr als die Hälfte aller Zehn- bis Elfjährigen in Deutschland ein Smartphone, bei den Zwölf- bis 13-Jährigen sind es sogar 81 Prozent. Es ist sicherlich nicht überraschend, dass damit nicht nur die Eltern im sogenannten Notfall angerufen werden. Die bunte Welt des Internets ist eben nicht nur für uns Erwachsene spannend und nicht selten fesselnd, auch Kinder und Jugendliche sind fasziniert davon. Dabei kann eine unbedachte Nutzung ungewollte Konsequenzen nach sich ziehen.

Vorsicht in Chaträumen

„Oftmals werden Gefahren im Netz von Kindern nicht erkannt. Sie surfen unbedarft im Internet, probieren Videospiele oder Chaträume aus. Gerade diese Arglosigkeit macht sie zu leichten Opfern von Kriminellen“, erläutert Michael Meinerzhagen, Kriminalhauptkommissar, zuständig für die Kriminalprävention im Kreis Olpe. „Gerade in Chaträumen halten sich nicht selten Pädophile auf, die gezielt Minderjährige anschreiben. Diese Straftäter können von Kindern und Jugendlichen kaum erkannt werden. Nicht nur hier sind die Eltern und Erziehungsberechtigen in der Pflicht, die Aktivitäten ihrer Kinder im Netz genau im Blick zu behalten.“

„Die Eltern haben eine Pflicht zur Erziehung und dieser müssen sie auch im Medienalltag ihrer Schützlinge nachkommen“, ergänzt Opferschutzbeauftragter Michael Kosan. „Dazu ist es unabdingbar, dass die Erziehungsberechtigten mit ihren Kindern über den Mediengebrauch und die äußerst vorsichtige Nutzung von Chaträumen im Netz sprechen. Die jungen Nutzerinnen und Nutzer sollen sensibilisiert werden für die nicht immer harmlosen digitalen Herausforderungen.“

Verfassungswidrige Inhalte auf „Kinderhandys“

Obwohl Timo erst zehn Jahre alt ist, erlaubt ihm seine Mutter die Nutzung von WhatsApp. Dieser Instant-Messaging-Dienst darf laut AGB allerdings erst von 16-Jährigen genutzt werden. „Wir haben abgesprochen, dass Timo die App verwenden darf, wenn er nur mit seinen persönlich bekannten Freunden kommuniziert. Auch die Klassengruppe und die Gruppe aus dem Fußballverein darf er nutzen. Insgesamt 30 Minuten am Tag. Das sind unsere Regeln“, erklärt Timos Mutter. „Da Timo auch ein Recht auf Privatsphäre hat, kontrollieren wir sein Handy allerdings nicht.“

Michael Kosan schüttelt den Kopf: „Gerade WhatsApp und alle anderen Messenger-Dienste tragen ein großes Gefahrenpotential in sich. Nicht selten werden verfassungswidrige Inhalte verschickt. Auch Kinderpornografie haben wir schon häufig auf ‚Kinderhandys‘ im Kreis Olpe gesichtet. Dieser Tatbestand zieht immer ein Ermittlungsverfahren und nicht selten Durchsuchungsmaßnahmen nach sich. Der Besitz von verfassungswidrigen Inhalten ist strafbar, auch wenn er ‚nur‘ zugeschickt wurde.“

Erziehungspflicht der Eltern auch im Medienalltag unabdingbar

Der Opferschutzbeauftragte bekräftigt: „Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass Eltern die Smartphones ihrer Kinder kontrollieren und mit ihnen intensiv über die Nutzung und die Gefahren sprechen. Hier steht aus unserer Sicht die Erziehungs- und Fürsorgepflicht eindeutig über dem Recht auf Privatsphäre.“ Befindet sich ein verfassungswidriger oder kinderpornografischer Inhalt auf dem Smartphone, muss unverzüglich die Polizei verständigt werden.

Weiterhin betont Michael Meinerzhagen: „Nicht selten schauen Kinder und Jugendliche Clips, deren Inhalten sie noch nicht verarbeiten können, die sie möglicherweise auch verstören. Besonders perfide sind Videos, die harmlos beginnen, die kindliche Neugier wecken und schließlich mit Schockmomenten oder Monsterdarstellungen enden. Um mit solchen Erfahrungen umzugehen, benötigen manche Minderjährige sogar psychologische Unterstützung.“

Zudem kann sogenanntes Cybermobbing, Beleidigung oder Bedrohung mithilfe von Kommunikationsmedien, zum Medienalltag von Kindern und Jugendlichen gehören. Wird ein Kind immer wieder Opfer von Belästigungen, sollte es sich vertrauensvoll an die Eltern wenden, die dann die Nummer der Mobbenden blockieren und das Geschehene, sollte es von Klassenkameraden ausgegangen sein, mithilfe von Lehrerinnen und Lehrern aufarbeiten.

Schülermedienscouts als gleichaltrige, kompetente Medienbegleiter


„An vielen Schulen gibt es die Medienscouts, das sind ausgebildete Schülerinnen und Schüler, die den Jugendlichen ihrer Schule Wichtiges zum Thema Medien vermitteln, Fragen beantworten und Unklarheiten zum Verhalten im Netz beantworten können“, beschreibt Michael Kosan die Bedeutsamkeit der Medienscouts für den Umgang mit digitalen Medien. „Da gehe ich nächste Woche mal hin“, erzählt Timo. „So richtig weiß ich nämlich noch nicht, welche Daten ich im Internet preisgeben darf und welche nicht.“

Auch Timos Mutter ist nach den Worten der Polizisten skeptisch in Bezug ihres Umgangs mit Timos Smartphone geworden: „Herr Kopsan wird mir beim Elternabend im Oktober sicherlich noch den ein oder anderen wichtigen Hinweis geben. Timos Handy werde ich auf jeden Fall doch des Öfteren kontrollieren und mit ihm darüber sprechen.“

Hoffentlich nehmen immer mehr Eltern und Erziehungsberechtigte ihre Verantwortung im Bereich Medienerziehung so ernst wie Timos Mutter, damit die Medienwelt schön und aufregend bleibt und nicht zur Gefahr für Kinder wird.