Rechtsanwalt erhält amüsantes Hausverbot

Wer ist der Teufel, wer wird mit Weihwasser verglichen?

Ein Rechtsanwalt hat nicht nur mit Streitigkeiten vor Gericht zu tun, nein, manchmal fängt der Ärger schon im Vorfeld an.

So gab es einmal einen Herrn, nennen wir ihn Herrn X, der von Rechtsanwalt Dieter Wortmann vertreten werden wollte. Offenbar dachte dieser Mann, dass er der alleinige Mandant sei, um den sich nun alles drehen müsse. Herr X kam, wann er wollte, selbstverständlich ohne vorherige Anmeldung, bestand aber ebenso selbstverständlich darauf, sofort vorgelassen zu werden. Bat die Sekretärin um ein wenig Geduld, machte Herr X seinem Ärger lautstark Luft, wobei der Ton und die Wortwahl sehr zu wünschen übrig ließen. Dieser Vorgang wiederholte sich einige Male, sodass Dieter Wortmann irgendwann der Kragen platzte und er dem Mann schriftlich Hausverbot erteilte.

Ebenso wie in unserer letzten Geschichte in der WOLL-Ausgabe Winter 2019 war auch dieses Mal der Rechtsanwalt von der Reaktion des Gegenübers erstaunt. Damals hatte die Rechtspflegerin in Form eines humorvollen Gedichtes auf die Beschwerde des Juristen reagiert, dieses Mal flatterte wieder ein Schreiben ins Haus. Allerdings mit weniger versöhnlichen Tönen:

„Bekanntmachung“ stand in dicken Buchstaben auf dem Zettel:

Hiermit erteilt der Unterzeichner (Herr X) Ihnen, dem Rechtsanwalt Wortmann, Hausverbot für seine Grundstücke und seine Wohnung.

Es folgten Anschuldigungen, die mit dem Versprechen endeten, dass Herr X den Rechtsanwalt meiden werde wie der Teufel das Weihwasser. Deshalb werde er auch das wiederum gegen ihn ausgesprochene Hausverbot sehr gerne annehmen.

Dieter Wortmann wandte sich abschließend noch einmal schriftlich an den unangenehmen Zeitgenossen und schrieb:

Sehr geehrter Herr X, vielen Dank, dass Sie unser Hausverbot akzeptieren wollen. Im Übrigen folge ich gerne Ihrem Bild, in dem Sie sich mit dem Teufel und mich mit Weihwasser gleichsetzen und finde den Vergleich ausgesprochen gelungen!

Mit freundlichem Gruß

Dieter Wortmann