„Patente sind Gold wert“

Mittelstand im Fokus: Fach- und Patentanwälte sorgen für den Schutz des geistigen Eigentums, denn … 

Patente und der Schutz des geistigen Eigentums sind ein hohes Gut. Patente gelten als Indikatoren für die Innovationskraft eines Unternehmens, als Puls des technologischen Fortschritts und damit als Treiber für die Wirtschaft. Die Zahl der Patente ist in den letzten Jahren weltweit gestiegen, die Folge ist ein schwer durchschaubares Patentdickicht. „Patente sind Gold wert“, sagt Marco Hoffmann. „Sie können aber auch strategisch eingesetzt und als Machtmittel missbraucht werden. Diese Zweckentfremdung schadet der Wirtschaft und geht besonders zu Lasten des Mittelstands.“  

Hoffmann weiß, wovon er spricht. Er ist seit 1994 Rechtsanwalt der bundesweit und mit Kooperationspartnern sogar weltweit operierenden Neheimer Kanzlei FRITZ Patent- & Rechtsanwälte Partnerschaft mbB und für den „gewerblichen Rechtsschutz“ zuständig. Dabei geht es um den Schutz vor Produktnachahmungen durch das Patent-, Marken-, Design-, Wettbewerbsrecht- und das Recht der Geschäftsgeheimnisse. Der Großteil der Klienten stammt aus dem innovativen Mittelstand, dem Motor der deutschen Wirtschaft. „Wir sprechen die Sprache der Sauerländer Unternehmer“, betont Hoffmann, der auch Mitglied im Fachverband GRUR (Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht) und im Vorstand der Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten der IHK Arnsberg ist. Die präventive Beratung der Firmen nimmt einen hohen Stellenwert ein. „Bei Streitigkeiten über mögliche Patentverletzungen versuchen wir diese ohne Gericht zu lösen. Das gelingt in vielen Fällen.“ Natürlich landen Patentverletzungen durch andere Firmen auch vor Gericht. Dafür ist in der Regel das Landgericht Düsseldorf zuständig. Das Bundespatentgericht in München trifft Entscheidungen über den Rechtsbestand von Patenten und über Beschwerden gegen Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts, ebenfalls in München ansässig. 

Patentschutz gilt für 20 Jahre 

Ein Patent ist das traditionsreichste unter den gewerblichen Schutzrechten. Es gilt für 20 Jahre und muss vier Kriterien enthalten: Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerblicher Nutzen und Technizität, die dabei eine dominierende Rolle spielt. Ein Schutzrecht für Produkte vom Originalhersteller ist sinnvoll, weil die Opfer von Plagiaten sich nur in diesem Fall rechtlich wehren und Schadensersatz verlangen können. Für die Formulierung der Patentschrift, das Verfassen der Patentanspruch und die (elektronische) Übermittlung ans Deutsche Paten- und Markenamt bzw. das Europäische Patentamt sind die Patentanwälte zuständig. Sie sind Naturwissenschaftler mit einer dreijährigen Zusatzausbildung (Praktika und auf den Beruf passendes rechtswissenschaftliches Fernstudium).  „Die Patentanwälte arbeiten bei der umfassenden und spannenden Patenrecherche und bei der Formulierung der wichtigen Patentansprüche an der Schnittstelle von Technik und Recht“, betont Hoffmann. Patentanmeldungen sind nicht billig. Der Bund unterstützt daher mit seinem Programm „Wipano“ kleine und mittlere Unternehmen.  

Neben Firmen können auch Einzelpersonen Anträge auf Patente stellen. Die Palette der (möglichen) Erfindungen dieser Einzelerfinder ist reichhaltig. Kofferraum-Aufhalter, Haarwuchsmittel oder Getränkedosen-Verschluss sind einige Beispiele. „Das Problem ist nicht die Anmeldung, sondern die meistens fehlende Vermarktungsmöglichkeit“, so Hoffmann. Vielen Sauerländern ist die Biogasanlage von Bauer Frese in Medebach-Titmaringhausen ein Begriff. Vor über 30 Jahren hat er ein entsprechendes Patent für die erste Anlage dieser Art im Hochsauerlandkreis erhalten. 

Starkes Plädoyer und Einsatz für den Mittelstand: Marco Hoffmann.

Schwer durchschaubares Patentdickicht 

Weltweit hat die Zahl der Patente exorbitant zugenommen. Experten sprechen von Patentdickicht, begleitend von zunehmenden Verletzungen des Patenrechts, von einer wahren Flut an schwer durchschaubarer und auswertbarer Patentliteratur sowie von Missbrauch als Macht- und Druckmittel. „Es ist schon regelrechte Detektivarbeit erforderlich, um einigermaßen durchzublicken“, sagt Hoffmann. Die mögliche Folge: Firmen, die innovative Produkte auf den Markt bringen wollen, werden angesichts der nicht nur für Laien schwer zu beurteilenden Lage verunsichert, weil sie Klagen befürchten. Hoffmann sorgt sich daher um den Mittelstand, für den ein besserer Schutz im Patent- und Markenrecht von existenzieller Bedeutung ist. Der Rechtsanwalt gehört der Kommission Recht des Bundesverbandes der mittelständischen Wirtschaft (BVMW) an, die sich auf Bundesebene explizit für diesen Schutz einsetzt. 

Große Gefahr durch Patent-Trolle 

Gefahren für den Mittelstand lauern besonders durch das aggressive Auftreten von Patent-Trollen, auch als Patent-Haie oder Patent-Jäger bezeichnet. Ihr Geschäftsmodell: Sie sind weder erfinderisch tätig, noch verwenden sie eine patentierte Erfindungsidee für die eigene Produktion. Sie missbrauchen ihre zweifelhaften Patente ausschließlich zur Erwirtschaftung von Gewinnen durch Klagen, erwirken Unterlassungsansprüche und setzen Firmen mit hohen Lizenzgebühren erheblich unter Druck.  

Der BVMW fordert in diesem Zusammenhang eine verbesserte Patentsicherheit für den Mittelstand. Knapp die Hälfte aller Patente werden auf Bundes- und Europaebene im Einspruchs- bzw. Nichtigkeitsverfahren widerrufen. Besonders das Europäische Patentamt vernachlässige die Patentqualität zugunsten hoher Neupatentierungen, so heißt es in einem von Hoffmann verfassten Positionspapier des BVMW weiter. Die Sicherstellung der Patentqualität sei für den Mittelstand von hoher Priorität. Zudem wird eine Verkürzung der Patent-Prüfungsverfahren bzw. der Rechtsbestandsverfahren angemahnt, damit die Mittelständler während der Verfahren keine Klagen von Patent-Trollen mit Zwangsgeldern befürchten müssen. 

Ein weiterer Aspekt ist die Absolutheit des patenrechtlichen Unterlassungsanspruchs. Beim Bau einer vernetzten, hochkomplexen Firmen-Anlage greift man zum Beispiel in den Schutzbereich von Hunderten Patenten ein. Der Inhaber eines ganz kleinen Patents wie eines Schalters kann durch einen entsprechenden Unterlassungsanspruch den Bau stoppen. „Das ist unverhältnismäßig und kann erhebliche negative Folgen für die Firma haben“, erklärt Hoffmann. Die Forderung: Bei unverhältnismäßiger Härte soll die Unterlassung gerichtlich nicht anzuordnen sein. Das kürzlich verabschiedete zweite Patentmodernisierungsgesetz weist in die entsprechende Richtung. 

Ein wichtiges Zukunftsthema werden für den Mittelstand die standardessenziellen Patente (SEP) sein. In vielen Bereichen ist man immer mehr auf das Zusammenspiel verschiedener technologieübergreifender Systeme abhängig. Die Entwicklungen verschiedener Patentanmelder kommen zusammen und werden genormt, damit die Produkte entsprechend vom Endverbraucher genutzt werden können. Musterbeispiel ist die 5G-Technik, die Gegenstand Tausender standardessenzieller Patente ist.  Diese müssen bei der Implementierung genutzt werden. Dafür benötigen die Firmen Lizenzen, die viel Geld kosten können. „Da kommt was auf die Unternehmen zu“, so Hoffmann. „Sie müssen sich rechtzeitig um die Lizenzen kümmern oder Patente tauschen.“  

Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz 
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) mit Hauptsitz in München sowie Nebenstellen in Jena und Berlin gilt als das Kompetenzzentrum für gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland. Als gesetzlicher Auftrag ist der Schutz des geistigen Eigentums definiert. Das DPMA prüft Erfindungen, erteilt Patente, registriert Marken, Gebrauchsmuster und Designs, verwaltet Schutzrechte und informiert darüber die Öffentlichkeit.    
Neben dem DPMA führt das Europäische Patentamt – Europäische Patentorganisatin (EPO) mit Hauptsitz ebenfalls in München – ein eigenständiges Patenterteilungsverfahren durch. Ein europäisches Patent kann für die 38 Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beantragt werden. Das Patent gilt aber nicht einheitlich für alle Vertragsstaaten. Es kann ausgewählt werden, in welchen EPÜ-Staaten das europäische Patent gelten soll. Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO – World Intellectual Property Organization) hat ihren Sitz in Genf. Eine wesentliche Aufgabe ist die weltweite Förderung von Rechten an immateriellen Gütern.