Kröten und Grasfrösche wandern

Quelle: Stefan Pieper

Hochsauerlandkreis. Die diesjährige milde Witterung treibt Kröten und andere Amphibien schon Mitte Februar zu ihren Laichgewässern. Die Wanderung der Amphibien findet im Hochsauerlandkreis zeitversetzt statt. Während die Tiere in der Umgebung von Arnsberg und Meschede schon jetzt unterwegs sind, dauert es in der Gegend um Winterberg noch ein bisschen.

Arnsberg früher – Winterberg später

Mit den steigenden Temperaturen beginnen wieder die alljährlichen Wanderungen von Kröten und Fröschen. In den feuchtmilden Abendstunden wandern die Amphibien aus ihren Winterquartieren zu den Laichgewässern. Ihr mühsamer Weg ist oft mehrere Kilometer lang und führt dabei häufig auch über belebte Straßen, die beim Überqueren für die Tiere zu einer tödlichen Gefahr werden können. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisstraßenbauabteilung des HSK und des Landesstraßenbauamtes NRW haben deshalb an den betroffenen Straßenabschnitten Warnschilder aufgestellt.

Der Fachdienst 47 – Untere Naturschutzbehörde / Jagd – des Hochsauerlandkreises bittet alle Verkehrsteilnehmer, in den nächsten Wochen beim Erblicken des Schildes „Krötenwanderung“ den Fuß vom Gaspedal zu nehmen und die Geschwindigkeit deutlich herabzusetzen. Einfach nur darauf zu achten, kein Tier zu überfahren, ohne die Geschwindigkeit zu drosseln, nützt leider nichts, da bei Geschwindigkeiten ab 50 km/h bei den Amphibien selbst ohne eine Berührung die Schallblasen platzen und sie sterben.  Eine vorsichtige Fahrweise schützt daher nicht nur die Tiere, sondern auch die freiwilligen Helfer, die den Kröten beim Überqueren der Straße helfen.

Schutz vor den Autoreifen können, bis zur Errichtung dauerhafter Maßnahmen, die sogenannten mobilen “Krötenschutzzäune” bieten. Es haben sich erfreulicherweise bisher immer freiwillige Helferinnen und Helfer bereiterklärt, diese Zäune früh morgens und abends zu kontrollieren und die Tiere in Eimern sicher über die Straße zu bringen. Auch die Straßenbauämter unterstützen diese Aktion durch den Auf- und Abbau der Zäune.

Die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises bittet weiterhin alle Landwirte, die in der Nähe von Teichen und Laichgewässern Ackergrund besitzen, diese Felder nicht in den frühmorgendlichen oder abendlichen Stunden der Amphibienwanderung mittels landwirtschaftlichen Maschinen oder Geräten zu bearbeiten, damit die Tiere auf ihren Wanderrouten zu den Gewässern nicht gefährdet werden.

Seit vielen Jahren stehen die Amphibien unter besonderem Schutz, da durch die Zerstörung ihrer Lebensräume und durch die enorme Verkehrsdichte ihre Bestände bedrohlich geschrumpft sind.