Kommen sie oder kommen sie nicht?

Quelle: WOLL-Magazin

Dienstagabend im Sitzungsraum des Schmallenberger Rathauses. Michael Franke, Ausschussvorsitzender des Technischen Ausschuss der Stadt Schmallenberg eröffnet pünktlich um 18:00 Uhr die Sitzung. Punkt 1 der Tagesordnung, ein Sachstandsbericht, wie es im besten Amtsdeutsch heißt, zum Kanalnetz der Stadt Schmallenberg. Die zuständige Mitarbeiterinn der RWG (Ruhr-Wasserwirtschafts-Gesellschaft mbH), einer Tochtergesellschaft des Ruhrverbandes, der das Kanalnetz der Stadt gehört, gibt einen Überblick über die kommenden Erneuerungen und Investitionen. Dann geht es um das aktuell viele Menschen bewegende Thema. Wo und wann werden Windindustrieanlagen im Stadtgebiet errichtet. Ein aktueller Blick auf die beim Hochsauerlandkreis geführte Bestandskarte vom heutigen Tag zeigt viele Kreuze, die für eine geplante, genehmigte oder schon errichtete Windindustrieanlage stehen.

Beantragtre Windindustrieanlagen im HSK/Stadtgebiet Schmallenberg – Stand 29801. 2025

Schwarz kommt. Braun wackelt. Lila genehmigt. Grün gebaut.

In dieser Woche soll im Bundestag eine Ergänzung zum „Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau“ beschlossen werden. Darin heißt es nun: Das berechtigte Interesse für einen Antrag auf Vorbescheid über die bauplanungsrechliche Zulässigkeit nach § 35 des Baugesetzbuches besteht nicht, wenn der Vorhabenstandort eußerhalb von ausgewiesenen Windenergiegebieten oder in Aufstellung befindlichen Windenergiegebieten im Sinne des § 2 Nr. 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes… liegt, es sei denn, es handelt sich um ein Vorhaben im Sinne des § 16b Abs. 1 und 2 dieses Gesetzes (Repowering).

In der Gesetzesbegründung heißt es: „Der neue Satz 2 stellt klar, dass ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides im Sinne von Satz 1 nicht besteht, wenn der Vorhabenstandort außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete oder in Planung befindlicher Energiegebiete liegt.“

Für die Stadtgebiet Schmallenberg beantragten Windindustrieanlagen handelt es sich um Anträge nach § 9 Abs 1 a BlmSchG. Mit der Gesetzesänderung wären Vorbescheide in all den Fällen mangels besonderem Interesse nicht zu erteilen.

Baugebiete, Bebauungspläne, Brücken und Beschlüsse

Nach den beiden ersten Punkten standen für Michael Franke und die Mitglieder des Technischen Ausschusses noch weitere neun Punkte auf der Tagesordnung. Dabei ging es um Baugebiete, Bebauungspläne, Ortsteilsatzungen, Bauprogramme, Brücken, das Wasserleitungsnetz sowie die Neugestaltung der Außenanlagen am Holz- und Touristikzentrum. Nach Diskussionen bei einzelnen Punkten und teilweise ohne Diskussion wurden die Vorlagen der Verwaltung von den Mitgliedern des Technischen Ausschusses fast ausnahmslos einstimmig oder mit einer oder wenigen Gegenstimmen genehmigt. Bei den anschließenden Auftragsvergaben durch den Technischen Ausschuss der Stadtvertretung, war, wie üblich, die Öffentlichkeit und damit auch die Presse ausgechlossen.