Invasionsgefahr im Hennesee

Quaggamuschel Hennesee

Quelle: Ruhrverband

Die Quaggamuschel auf dem Vormarsch im Sauerland

Eine invasive Art aus dem Schwarzmeerraum ist in den Sauerland Seen auf dem Vormarsch: die Quaggamuschel. Die Möhne- und Sorpetalsperre sind bereits seit November 2025 massiv befallen, der Bigge- und Hennesee bisher noch nicht. Damit das so bleibt, gelten dort seit Januar 2026 neue, scharfe Regeln.

QuaggamuschelQuelle: Ruhrverband
Quaggamuschel

Die Quaggamuschel ist als blinder Passagier, über Boote in unsere heimischen Gewässer eingeschleppt worden. Eine erwachsene Muschel kann bis zu vier Zentimeter groß werden. Die Muschellarven sind mikroskopisch klein und können an allem haften, was man ins Wasser taucht. An Booten, SUP, Kanus, Kajaks und Wasserspielzeug reisen sie von einem See zum anderen, wo sie in sechs bis zwölf Wochen erwachsen werden und selbst wieder bis zu eine Millionen Eier pro Jahr abgeben.

Um sich zu ernähren, filtert die Muschel sehr viel Plankton (Algen, kleine Lebewesen), bis das Wasser fast klar ist. Durch ihre enorme Filterleistung entzieht sie dem Wasser so viel  Plankton, dass für viele heimische Arten von der Teichmuschel bis zu Jungfischen, z.B. Zander und Maräne, nichts mehr übrig bleibt. Diese Lebewesen werden wiederum von größeren Fischen wie dem Hecht gefressen. Folglich würde ein komplettes Nahrungssystem zusammenbrechen.

QuaggamuschelQuelle: Ruhrverband
Quaggamuschel

Die Quaggamuschel schädigt aber auch die Infrastruktur für die Trinkwassergewinnung. Sie verstopft Ansaugstutzen sowie Rohrleitungen und beschleunigt die mikrobakterielle induzierte Korrosion (MIC). Am Hennesee könnten dadurch Reinigungskosten in Millionenhöhe anfallen. Anlagenteile müssten in deutlich kürzeren Zeitabständen ausgetauscht werden Die Folgen davon könnten ein erheblicher Anstieg der Trinkwasserpreise sein.

Aus diesem Grund wurden die Regeln deutlich verschärft. Seit Januar 2026 ist es am Hennesee untersagt, eigene Geräte beispielsweise ein SUP, Kanu, Kajak oder ähnliches mitzubringen. Diese dürfen nur noch bei einem Verleih gemietet werden. Schwimmkleidung, Angelzubehör und jede Art von Freizeitausrüstung müssen bei jedem Gewässerwechsel aufwendig gereinigt werden. Weitere Informationen finden sie auf der Website des Ruheverbandes.