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Westfälischer Heimatbund und Sauerländer Heimatbund erstellen Positionspapier
„Im Jahr 2022 wurde unter dem Eindruck der Klimakrise sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene ein Prozess in Gang gesetzt, mit welchem neue rechtliche Rahmenbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien geschaffen werden. Dieser Prozess dauerte zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Positionspapiers immer noch an.“ Diese Information stellte der Sauerländer Heimatbund in seinem jetzt veröffentlichten Positionspapier zur „Windenergie im Sauerland“ voran.
Auf der Mitgliederversammlung am 26. August in Attendorn wurde das Positionspapier des Sauerländer Heimatbundes zur „Windenergie im Sauerland“ mit großer Mehrheit verabschiedet. Es wird jetzt den zuständigen Behörden, Ministern und sonstigen Verantwortlichen übergeben, in der Erwartung, dass bei der Entscheidungsfindung und späteren Verabschiedung des Landesentwicklungsplans (LEP), die Einschätzungen und Forderungen des Sauerländer Heimatbundes Berücksichtigung finden
Gesamtkonzept zur sicheren Energieversorgung gefordert
An dieser Stelle veröffentlicht das WOLL-Magazin die Kurzfassung der wesentlichen Positionen und Forderungen des Sauerländer Heimatbundes zur „Windenergie im Sauerland“.
1.
Den neuen Rahmenbedingungen für Erneuerbare Energien, insbesondere für die Windenergie, wollen wir Rechnung tragen. Wir wollen kritisch hinterfragen, ob unsere bisherige Position noch haltbar und umsetzbar ist. Zumindest scheint es so, als träten inzwischen sogar neue Betrachtungsebenen hinzu, deren Wirkungen bedacht werden müssen.
2.
Wir begrüßen den beabsichtigten Ausbau der Erneuerbaren Energien im Bund und im Land NRW. Gleichzeitig sehen wir die Energiewende als gesamtgesellschaftliches Erfordernis, um das Klima und damit die vom Klimawandel betroffenen Schutzgüter besser zu schützen. Wir respektieren, dass Abwägungskriterien neu gewichtet und gewisse Ziele neu definiert werden müssen.
3.
Die Herausforderung in der Umsetzung wird sein, dass Mensch, Natur und Wirtschaft durch die Priorisierung der Energieversorgung nicht übermäßig beeinträchtigt werden. Nach wie vor muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten.
4.
Standorte von WEA dürfen nur ausgewiesen werden, wenn sichergestellt ist, dass der Schutz der Gesundheit der Menschen und der Schutz von Flora und Fauna gewährleistet sind. Dazu bedarf es einer genauen Prüfung mit erhöhter Sorgfalt. Das gilt sowohl für die Aufstellung des LEP und des Regionalplans als auch für spätere Genehmigungsverfahren von Einzelanlagen.
5.
Wir fordern, forstliche Kalamitätsflächen wie ökologisch hochwertigen Wald zu behandeln und grundsätzlich für eine gezielte forstwirtschaftliche oder auch eine natürliche Wiederbewaldung vorzusehen. Soweit Kalamitätsflächen als Standorte für WEA in Betracht gezogen werden, muss deren zukünftige Funktion als regenerierter Wald berücksichtigt und die Ausweisung als WEA-Standort besonders strengen Kriterien unterworfen werden.
6.
Kammlagen und exponierte Höhenrücken sowie unzerschnittene verkehrsarme Räume im Sauerland sind grundsätzlich von WEA frei zu halten. Diese Bereiche sind im Regionalplanverfahren einer besonderen Prüfung hinsichtlich ihrer Artenschutzfunktion, ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Erholungsfunktion zu unterziehen.
7.
Standorte von WEA sind auch landschaftsbezogen einer Prüfung zu unterziehen. Im Verlauf des anstehenden Regionalplanverfahrens sollten diese Bereiche und die Prüfkriterien noch näher definiert werden.
8.
Bei der Neuinstallation von WEA sind verträgliche Standorte auszuwählen, bei denen alle Eingriffe auf ein Mindestmaß reduziert werden.
9.
Die Anzahl von WEA muss auf ein energiepolitisch notwendiges Mindestmaß reduziert werden. Fragen zur Wirtschaftlichkeit jetzt mit zu beantworten ist aus den jüngsten Erfahrungen mit den Energiepreisentwicklungen unbedingt geboten und kann nicht (wesentlich) späteren Erkundungen bzw. dann zwingenden Fakten überlassen werden.
10. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit spielen nicht nur für die Akzeptanz des intensiven Ausbaus der Windenergie in der Bürgerschaft eine wichtige Rolle. Wegen der finanziellen Auswirkungen sind sie einerseits überlebenswichtig für die regionale mittelständische Wirtschaft und andererseits wichtiger Aspekt des Verbraucherschutzes für den privaten Endverbraucher.
11.
Finanzierung und Betrieb von WEA sollen möglichst örtlichen oder regionalen Energiegenossenschaften überlassen bleiben, um die Wertschöpfung vor Ort zu halten und mehr Akzeptanz bei den Bürgern zu erlangen.
12.
Einen hohen Stellenwert hat das Repowering, denn die Erneuerung veralteter Anlagen bringt in der Regel die geringsten Eingriffe mit sich und dürfte weniger Akzeptanzprobleme aufwerfen.
13.
Wir mahnen nach wie vor ein Gesamtkonzept zur sicheren Energieversorgung an, welches neben Kraftwerken für die Grundlast entsprechende Speicherkapazitäten wie z.B. Pumpspeicherwerke, Batteriespeicherwerke oder andere technische Speichermöglichkeiten berücksichtigt und die Ertüchtigung der untergeordneten Stromnetze wegen der Volatilität der Energieerzeugung einbezieht.
Westfälischer Heimatbund fordert gerechtere Lastenverteilung und mehr Augenmaß
Ähnlich wie in dem Positionspapier des Sauerländer Heimatbundes, in den Forderungen noch deutlicher, äußerte sich der Westfälische Heimatbund in seiner Stellungnahme am 28. Juli zum Landesentwicklungsplan.
Der Vorsitzende des Westfälischen Heimatbundes (WHB) und Direktor des LWL, Dr. Georg Lunemann: „Um zukunftsfähig zu sein, müssen die Maßnahmen jedoch Akzeptanz vor Ort finden. Dies setzt eine als ausgewogen und verhältnismäßig empfundene Planung sowie eine angemessene Beteiligung der Bevölkerung vor Ort und der kommunalen Familie voraus. Eine übermäßige Belastung einzelner Regionen und Gemeinden ist ebenso abzulehnen wie eine Aushöhlung der Prinzipien der Subsidiarität.“
In seiner Stellungnahme zur 2. Änderung des LEP NRW mahnt der WHB an, ländliche Räume nicht zu überfordern und demgegenüber die Lasten der Energiewende gerecht zu verteilen. Denn nach den bisherigen Planungen sollen insbesondere die geografischen Ränder des Landes die Energieversorgung sicherstellen – mit einer entsprechenden Konzentration negativer Auswirkungen hinsichtlich Erholungsfunktion, Kultur- und Naturlandschaft.
„Kulturlandschaften sind Ausdruck der Vielfalt unseres Kultur- und Naturerbes, Identitätsräume und zugleich wichtiger Standortfaktor – für die dort lebenden Menschen, dem Tourismus und den Wettbewerb der Regionen“, erläutert WHB-Geschäftsführerin Dr. Silke Eilers. „Mit der vorgesehenen LEP-Änderung tritt der Schutz der Kulturlandschaften jedoch deutlich zurück. Sie werden zum ‚Energiegewinnungsland‘. Ziel muss vielmehr eine differenzierte, werterhaltende Landschaftsentwicklungsplanung sein.“ Dass Orte ihre Lebensqualität durch Umzingelungseffekte von Windenergieanlagen oder großräumige Freiflächen-PV verlieren, müsse vermieden werden.
Auch mit Blick auf Biodiversität und Ökobilanz fällt das Resümee des WHB eher ernüchternd aus. So bestehe mit der Änderung des LEP unter anderem die Gefahr, dass auch ökologisch wertvolle Mischwälder künftig für den Ausbau der Windenergie genutzt werden. Der WHB hält eine Vorgehensweise für geeignet, die den Wald als prägendes Naturelement nachhaltig schützt und zugleich in dafür geeigneten Bereichen Forstflächen maßvoll für Windenergieflächen zur Verfügung stellt. Dieser Interessenspagat sei insbesondere für die NRW prägenden Waldflächen in Südwestfalen, dem Teutoburger Wald, dem Wiehen- und Eggegebirge bedeutsam.