IHK NRW begrüßt Prüfung des Abrechnungsverfahrens zur Soforthilfe

Wie gestern bekannt wurde, setzt die Landesregierung das Verfahren zur Überprüfung der Soforthilfen aus dem März zunächst aus. In Gesprächen mit der Bundesregierung und anderen Bundesländern sollen die Abrechnungsmodalitäten erneut überprüft werden.

An den Hotlines der IHKs haben sich in den letzten Tagen viele Unternehmen gemeldet, die die Abrechnungsmodalitäten für die Soforthilfen von März bis Juni vor Probleme stellt. IHK NRW hatte die Landesregierung bereits frühzeitig in Vorgesprächen zu den Berechnungsverfahren auf die Fragen hingewiesen und begrüßt nun sehr, dass das Verfahren angehalten wurde. In Gesprächen zwischen Bund und Land wird nun eine Lösung gesucht.

Betroffen sind die Unternehmen, die sich – auch mit Verlass auf die Anrechenbarkeit von nicht durch die Kurzarbeiterregelung gedeckten Personalkosten (u. a. 450-Euro-Minijobber, Auszubildende) – im April und Mai dazu entschlossen hatten, ihr Unternehmen nicht weiter zu schließen. Viele Unternehmen aus Gastronomie und Handel haben dabei auf kreative Lösungen gesetzt und kurzfristig einen Bring- und Abholservice eingerichtet, um zumindest einen Teil der Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten und ihre Kunden zu halten.

Im Abrechnungsverfahren der Soforthilfen werden nun zwar die Einnahmen in diesen Monaten angerechnet, die teils sehr viel höheren Personalkosten können jedoch nicht angesetzt werden. Aus dem Dienstleistungsbereich sind Unternehmen betroffen, die, wie in der Personenbeförderung, in Reise- oder Maklerbüros, für Ihre Kunden da sein mussten, ohne aber tatsächlich Umsätze erzielen zu können.

IHK NRW ist der Zusammenschluss der 16 Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen. IHK NRW vertritt die Gesamtheit der IHKs in NRW gegenüber der Landesregierung, dem Landtag sowie den für die Kammerarbeit wichtigen Behörden und Organisationen.