Gürtel enger schnallen

Quelle: Klaus-Peter Kappest

Teil I – Bürgermeister König 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

verehrte Ratskolleginnen und Kollegen, 

schon oft haben wir an dieser Stelle von unruhigen Zeiten, von Krisen und schwierigen Entwicklungen gesprochen. Hieran hat sich nichts geändert: 

In der Ukraine tobt nach wie vor der Krieg, die Entwicklung im Nahen Osten ist brandgefährlich und Amerika steht vor Wahlen mit unkalkulierbaren Folgen. Vielleicht weniger dramatisch, aber nicht minder belastend waren und sind vor Ort die Coronapandemie, die Energiekrise, die Inflation, die Flüchtlingswelle, die Windkraft, die Grundsteuerreform und nicht zuletzt die massive Unterfinanzierung aller öffentlichen Haushalte. 

In Brandenburg, Thüringen und Sachsen glaubten viele Wählerinnen und Wähler den scheinbar einfachen Versprechen der Parteien an den politischen Rändern. Der Blick auf die Ergebnisse der Europawahl lässt auch bei uns einen wachsenden Glauben an diese Versprechen erkennen. 

Und dass, obwohl hier alle Daten in eine gute Richtung weisen. Für das Jahr 2025 legen wir Ihnen erneut einen ausgeglichenen Haushalt vor. Erträgen von 83 Mio. stehen Aufwendungen von 87 Mio. € gegenüber. Der Differenzbetrag kann über die Ausgleichsrücklage gedeckt werden. 

Mit einem Investitionsvolumen von mehr als 23 Mio. € und über die Finanzplanung von zusammen 130 Mio. € packen wir viele zukunftsweisende Vorhaben an: 

Dies reicht vom Ausbau der offenen Ganztagsschule, dem Bau des Kultur- und Bildungszentrums, dem Bau von Feuerwehrgerätehäusern über die Anschaffung moderner Feuerlöschfahrzeuge. Weiter geht es mit der Erneuerung des Sportplatzes am Schulzentrum, der Sanierung von gleich vier Kunstrasenplätzen und des SauerlandBAD‘es, dem Neubau des Kneippzentrums, der Förderung des Breitbandausbaus bis hin zu einer massiven Härtung der Wasserversorgung. Mit der Meisenburg wie auch der Erweiterung des Gewerbepark Sauerland sind gleich zwei bedeutende Vorhaben der künftigen gewerblichen Entwicklung gelungen. In gleicher Weise sorgen wir mit den vielen, sich am Start befindlichen Bebauungsplänen, für weitere und über die Mechanismen des Marktes auch bezahlbare Wohnbauflächen. Dem Bedarf einer Flächengemeinde geschuldet, finden Sie etliche Tiefbaumaßnahmen, – Straßen, Stadt- und Dorferneuerung, Brücken, Wirtschaftswege und Wasserleitungen – in der Finanzplanung gelistet. Darunter auch die wichtigen Maßnahmen der Stadterneuerung in Bad Fredeburg und Schmallenberg. 

Aber es geht bei Weitem nicht nur ums Bauen. Themen wie Ärztliche Versorgung, Krankenhausbedarfsplan, Digitalisierung oder dieser Tage die Verbesserung des ÖPNV stehen ebenso auf der Agenda wie gebührenfreie Kindergartenplätze, Kinderferienangebote, die Betreuung und Integration der Flüchtlinge oder auch die Förderung von Gesundheit und Tourismus, beispielsweise mit der Rezertifizierung der Kurorte. Selbstverständlich könnte man sich vieles mehr vorstellen. Es ist wie zu Hause – die Ressourcen sind endlich, – gleichermaßen die finanziellen wie auch die personellen – es gilt Prioritäten zu setzen. Und genau das ist Zweck und Inhalt der Finanz- und Investitionsplanung. Herr Kämmerer Plett wird Sie gleich in die Tiefen und Details mitnehmen. 

Der Fehlbetrag kann über die Ausgleichsrücklage gedeckt werden, das waren Eingangs meine Worte. Das stimmt, das geht aber nicht auf Dauer. Der Forecast warnt, in nur wenigen Jahren werden Ausgleichrücklage und Liquidität aufgebraucht sein. Tarifentwicklung, Inflation, Transferleistungen und vieles mehr; die Ausgaben sind explosionsartig gestiegen, ohne dass die Einnahmen auch nur im entferntesten Schritt halten konnten. 

Ich fürchte, wir werden den Gürtel enger schnallen müssen, sowohl im Aufwand als auch bei den Investitionen. Auf den Ausweis wesentlich neuer Vorhaben haben wir daher verzichtet. Das wird möglicherweise nicht ausreichen. Je nach weiterer Entwicklung, insbesondere der Konjunktur und damit der Steuereinnahmen, werden auch strukturelle Eingriffe erforderlich. 

Die Manipulation des Landes am Haushaltsrecht bewahrt vielleicht kurzfristig viele Kommunen vor der Haushaltssicherung, bringt aber keinen Cent mehr in die Kasse. Deshalb die alte Forderung nach einer auskömmlichen Finanzausstattung: Rückkehr zur ehemaligen Verbundquote an den Gemeinschaftssteuer von 28,5 %. Die Absenkung auf die heutigen 23 % markiert landesweit den Beginn der kommunalen Finanzkrise. 

Anstelle dessen plant das Land die Altschuldenhilfe. Vorgesehene 250 Mio. € jährlich summieren sich auf 7,5 Mrd. Kassenkredite sollen übernommen werden. Das wäre ein zweites System neben dem kommunalen Finanzausgleich. Teilhaben werden nur wenige. Dabei sind alle Städte und Gemeinden über den Finanzausgleich gleich finanziert. Mit Soziallastenansatz, Zentralitätsansatz, Einwohnerstaffel und vielem mehr hat man über die Jahre immer weitere Parameter im Sinne einer gerechten Finanzverteilung eingeführt. Ohne nach Gründen zu fragen, ohne nicht selten reiche, ausgegliederte Töchter wie die Stadtwerke einzubeziehen und vor allem, ohne zu gewährleisten, dass nicht erneut Kassenkredite aufgebaut werden, sollen Schulden übernommen werden. 

Meine Damen und Herren, 

das geht nicht. Ich fürchte, wie jüngst beim Stärkungspakt, werden wir auch hier das Scheitern erleben. 

Um 264 Mio. € wird der Landschaftsverband seine Umlage erhöhen, so die Ankündigung. Ursache sind die Soziallasten, im Besonderen die Eingliederungshilfe. Die Kostenexplosion ist im vollen Gange. Die Gründe lassen sich leicht identifizieren – die Zahl der Menschen mit Behinderung wächst beständig wie auch der Betreuungsaufwand eines jeden Einzelnen. Das ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Wenn nicht Bund und Land ihrer Verantwortung nachkommen und die kommunale Familie endlich von diesen finanziellen Lasten befreien, werden diese die künftigen Haushalte erdrücken. 

Für uns soll die Kreisumlage um 4 Punkte steigen. Das bedeutet eine Erhöhung um 2,4 Mio. € auf 16,7 Mio. €. Damit nimmt sie fast ein Fünftel des gesamten Haushalts ein! Landschaftsverbandsumlage, Soziallasten und Tarifentwicklung führen zu der gewaltigen Ausgabensteigerung. Der Vorschlag zur Abschaffung des Bürgergeldes ist deshalb kein Angriff auf den Sozialstaat. Es ist ein Gebot des Sozialstaats. Niemand darf sich dauerhaft auf anderer Leute Arbeit ausruhen. Ein faktisch bedingungsloses Grundeinkommen kann niemand ernsthaft wollen. 

Zum Ausgleich der Inflation war die ordentliche Tarifentwicklung 2023 gerechtfertigt. Auch der öffentliche Dienst muss auskömmlich bezahlen, allein schon im Wettbewerb um Fachkräfte mit der Wirtschaft. Die aktuelle Forderung der Gewerkschaften von 8 % mindestens 350 € Sockelbetrag überspannt den Bogen. Grob überschlagen würde dies für uns 2 Mio. € mehr bedeuten, ohne Kreis, Landschaftsverband und alle anderen personalintensiven Dienstleister. Das würde den Haushalten den Rest geben. 

Die Lastenverschiebung der Grundsteuer von Gewerbe- zu Wohngrundstücken war rechtzeitig erkennbar. Eine Anpassung der Steuermesszahl hätte diesen Effekt mildern können. Anstelle dessen kippt Finanzminister Optendrenk mit der Möglichkeit differenzierter Grundsteuerhebesätze den Kommunen das Problem vor die Füße. Zur Rechtmäßigkeit gibt es erhebliche Zweifel. Ich jedenfalls halte es für unverantwortlich, die Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle ins Feuer zu stellen. Deshalb der Vorschlag: Einheitlicher Hebesatz von 530 Punkten; wegen der überproportionalen Entlastung der Gewerbegrundstücke eine Anhebung der Gewerbesteuer auf 420 Punkte. 

Meine Damen und Herren, 

glaubten wir mit dem Entwurf des Regionalplanes, wenn auch zähneknirschend, einen gesellschaftlichen Konsens zu den Windenergiebereichen gefunden zu haben, steht seit dem OVG Urteil wieder alles in Frage. Schlimmer noch: auch das Baugesetzbuch würde durch die klammheimliche Einführung einer neuen Regelung dem Unterlaufen der Regionalplanung Tür und Tor öffnen. Was droht ist ein Wildwuchs des Windkraftausbaus. Helfen kann nur noch der Bund. 

Unsere Forderung an den Bund: Das Regelungswerk muss dringend um einen Passus zur Sicherung der Regionalplanung ergänzt werde. Diese muss schnell kommen, sie muss Rückwirkung entfalten und die Regionalpläne absichern. Sonst verliert Windkraft jede Akzeptanz und vor allem, wie sollen wir das vor Ort erklären? Leider habe ich inzwischen den Eindruck, dieses wichtige Anliegen fällt dem Parteienstreit zum Opfer. Ich jedenfalls mag mir die Diskussion nicht vorstellen, und das im Wahljahr 2025, womit wir wieder bei den Versprechen der anderen Parteien wären. 

Das gilt im gleichen Maße für das Thema Flüchtlinge. Die Ängste und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger haben wir zigmal erfahren, fast bei jeder neuen Unterkunft. Der Zuzug muss reduziert werden, Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive dürfen erst gar nicht auf die Kommunen verteilt werden. Und Ausreisepflichtige müssen ausreisen. Die Einführung der Bezahlkarte aber auch Flüchtlingshilfe anstelle von Bürgergeld für Ukrainer wären Ansätze zur Reduzierung der Pull-Faktoren. 

Eine auskömmliche Finanzierung sollte selbstverständlich sein. Nach den Preissteigerungen reicht eine Anhebung der FlüaG Pauschale auf 1.013 € bei weitem nicht aus. Völlig kontraproduktiv ist zudem die drastische Reduzierung der Gelder für Sprach- und Integrationskurse. 

Ich darf nun abgeben an Herrn Kämmerer Plett, nicht ohne meinen Dank an ihn und alle Kolleginnen und Kollegen für die frühzeitige Erstellung des Entwurfs des Haushalts 2025. 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Rede zur Einbringung des Haushalts 2025 – es gilt das gesprochene Wort

Teil II – Andreas Plett, Beigeordneter und Kämmerer 

Quelle: Stadt Schmallenberg

Sehr geehrte Damen und Herren, 

sehr geehrter Herr Bürgermeister, 

ich freue mich, Ihnen heute den Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2025 vorlegen zu können, der uns in der mittelfristigen Finanzplanung bereits einen Ausblick bis in das Jahr 2028 bieten wird. Mit der Einbringung des Haushalts geht regelmäßig eine intensive Zeit der Vorplanung mit vielen Gesprächen und abendlichen Vorstellungsrunden in den Fraktionen, Fachausschüssen und weiteren Gremien zu Ende. Zu Beginn meiner Planungen im Mai dieses Jahres war mit Blick auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eigentlich schon klar, dass sich der Haushalt 2025 nur mit einem Griff in die Ausgleichsrücklage ausgleichen lassen wird. Ich könnte an dieser Stelle Teile meiner Haushaltsrede aus dem letzten Jahr wiederholen: Sich eintrübende Konjunkturaussichten mindern die Steuerprognosen und auf der anderen Seite Aufwandssteigerungen in nahezu allen Bereichen verbunden mit einem hohen Lohn-Plus für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Oder kurz: die Entwicklung der Erträge hält den Kostensteigerungen nicht mehr Stand. Angetreten war ich zunächst mit dem Ziel, das Defizit auf einen ähnlich hohen Betrag wie 2024 zu begrenzen. Hier hat mir und vielen meiner Kolleginnen und Kollegen in den Rathäusern der kreisangehörigen Kommunen aber letztlich die Haushaltsplanung der Kreiskämmerei einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die geplante deutliche Erhöhung der Kreisumlage ist ein wesentlicher Faktor des Haushaltsdefizits. 

Nun aber zu den Zahlen und vorab ein paar ergänzende Worte zur Grundsteuerreform: 

Unser Vorschlag, bei einem einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B und auch unterhalb des aufkommensneutralen Hebesatzes zu bleiben, ist unter Einbeziehung aller Vor- und Nachteile gut abgewogen und nach meinem Dafürhalten auch schlüssig. Dem Risiko der erheblichen Rechtsunsicherheit bei Anwendung differenzierter Hebesätze sollten wir uns nicht aussetzen. Die im Gegenzug vorgeschlagene moderate Erhöhung der Gewerbesteuer um 5 % ist zur Finanzierung des Haushaltes 2025 aber auch der kommenden Jahre unumgänglich. Dennoch werden wir im interkommunalen Vergleich, was die Steuerbelastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen angeht, weiterhin gut dastehen. Weiterer positiver Nebeneffekt: Mit der Anhebung nähern wir uns dem fiktiven Hebesatz nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz an. Der Effekt, dass uns das Land im Finanzausgleich eine höhere Steuerkraft anrechnet, als wir tatsächlich erzielen, würde damit künftig vermieden. 

Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Hebesatzanpassungen weist der Ergebnisplan 2025 Erträge von 83,6 Mio. € und Aufwendungen von 87,1 Mio. € aus. Unterm Strich steht ein Fehlbetrag in Höhe von 3,45 Mio. €, der durch die Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. 

Weiterhin erfreulich ist die Entwicklung der Gewerbesteuer in Schmallenberg. Auch in diesem Jahr dürfte die Ertragserwartung übertroffen werden und dazu beitragen, dass wir den im Haushalt eingeplanten Fehlbetrag nicht benötigen werden. Für 2025 rechne ich mit Gewerbesteuererträgen von 18,3 Mio. € – dies unter der optimistischen Erwartung, dass sich die Schmallenberger Unternehmen weiterhin so robust gegen die vielen Krisen der letzten Jahre zeigen. Ob das unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so bleibt, wird man sicherlich abwarten und beobachten müssen. Auch an dieser Stelle immer wieder der wichtige Hinweis: Die Gewerbesteuer gehört uns nicht alleine, sondern wird innerhalb des komplexen Systems des kommunalen Finanzausgleichs verrechnet. Ich bin mir sicher, die überproportionale Entwicklung in diesem Jahr wird uns im GFG 2026 mit deutlich geringeren Schlüsselzuweisungen wieder einholen. 5 

Nicht so rosig sind die Perspektiven bei den wichtigen Positionen Einkommenssteuer und Umsatzsteuer. Mit insgesamt 17,1 Mio. € steht hier im Vergleich zum Vorjahr zwar ein Plus von 900.000 € – aber: die Prognosen zur Entwicklung der Gemeinschaftssteuern sind nicht mehr so gut, wie sie vor nicht allzu langer Zeit noch vorhergesagt wurden. Mit dem vom Land vorgelegten Orientierungsdatenerlass, der eine wichtige Planungsgrundlage für die Steuerentwicklung in den kommunalen Haushalten ist, hat es erstmals ein Begleitschreiben von Ministerin Scharrenbach gegeben. Hierin wird ausgeführt, dass die Kommunen mit den Erlassdaten zwar planen dürfen, die auf der Mai-Steuerschätzung beruhenden Zahlen aller Vorrausicht nach aber nicht zu halten sind. Im Gegenteil geht das Ministerium nach Vorliegen der Herbst-Steuerschätzung von einer Korrektur nach unten aus. Gründe sind die (Zitat) „Abwärtsrevision der realen Wirtschaftsentwicklung“ sowie von der Bundesregierung geplante Steuerentlastungsgesetze. Schon im letzten Jahr habe ich an dieser Stelle ausgeführt, Steuerentlastungen sind grundsätzlich richtig und wichtig. Sie dürfen umgekehrt aber nicht zu einer Belastung für die kommunalen Haushalte werden. Allein die aktuell vom Bundesfinanzminister geplanten Entlastungen würden zu Steuerausfällen bei den Kommunen im Jahr 2025 von 1,7 Mrd. € führen! 

Im kommunalen Finanzausgleich wächst unsere normierte Steuerkraft nahezu genau im Landestrend. Dies führt dazu, dass wir durch die im Steuerverbund insgesamt gestiegene Finanzausgleichmasse bei den Schlüsselzuweisungen profitieren. Diese fallen rd. 600.000 € höher aus als im Vorjahr. Ob die im Entwurf eingeplanten Erträge aus Schlüssel- und Bedarfszuweisungen zu halten sind, wird erst die Modellrechnung zum GFG zeigen. Auch hier weist Frau Ministerin Scharrenbach vorsorglich schon darauf hin, dass die insgesamt im Verbund zur Verfügung stehende Finanzausgleichsmasse noch nach unten korrigiert werden könnte. 

Der Personalaufwand wird im nächsten Jahr erstmals die 20 Mio. € – Marke überschreiten. Dies erklärt sich nicht durch Stellenmehrungen – der Stellenplan weist im Vergleich zum letzten Jahr lediglich 1,5 Stellen mehr aus – sondern durch die zuletzt hohen Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst. Eine Entwicklung, die sich im Grunde kaum aufhalten lässt. Dennoch sollte die Erwartung an die Tarifvertragsparteien sein, dass bei anstehenden Verhandlungen und vor dem Hintergrund der zurückgehenden Inflation, gemäßigte Abschlüsse verhandelt werden. Ansonsten muss man die Sorge haben, dass die ohnehin äußerst angespannten öffentlichen Haushalte die Personalkosten nicht mehr verkraften können. 

Mehr als ein Drittel des Personalaufwands entfällt in Schmallenberg auf den Bereich der Kindertagesbetreuung. Da wir stark auf eigene Kindertageseinrichtungen setzen, beschäftigen wir auch viele Erzieherinnen und Erzieher. Anderenfalls würde der Aufwand im Ergebnisplan an anderer Stelle, nämlich als Transferleistung an freie Träger auftauchen. 

Die Personalkostenentwicklung kommt nicht nur unmittelbar sondern auch mittelbar in unserem Haushalt an. Das beste Beispiel ist die Kreisumlage. Der Kreiskämmerer kalkuliert in seinem Vorentwurf des Haushalts 2025 aktuell mit einem noch nie dagewesenen Loch von 30 Mio. €. Neben Personalkosten bereiten hier die explodierenden Sozialkosten und die LWL-Umlage Sorgen. Der Vorschlag für eine deutliche Kreisumlageerhöhung steht im Raum und wird sicherlich noch sehr intensiv diskutiert werden. Ich hoffe, dass durch das Ausnutzen von Instrumenten aus dem 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz noch Handlungsspielräume entstehen und die Umlageerhöhung vielleicht doch nicht ganz so hoch ausfallen wird, wie aktuell geplant. 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

der Ihnen vorliegende Haushaltsentwurf weist für das nächste Jahr ein geplantes Investitionsvolumen von 23 Mio. € aus. In der ersten Vorplanung standen dort noch über 27 Mio. €. Sie werden zustimmen, dass dies nicht realistisch gewesen wäre. Wir haben daher die lange Investitionsliste nochmals intensiv durchforstet und einige Maßnahmen zeitlich neu sortiert. Ich weiß, dass dies an der ein oder anderen Stelle schmerzhaft ist; zum Beispiel dann, wenn die erhoffte Straßensanierung nun doch nicht zeitnah kommt. Andererseits hilft es keinem, mit einer Investitionsplanung Erwartungen zu wecken, die wir letztlich nicht erfüllen können. 6 

Für den Straßenbau einschließlich der Sonderprogramme aus der Unterhaltung werden im nächsten Jahr 7,3 Mio. € zur Verfügung stehen. Hierin enthalten sind Maßnahmen die eigentlich schon in 2024 geplant waren und aus verschiedensten Gründen nicht umgesetzt werden konnten. 

Eine erfreuliche Nachricht ist, dass das Land über ein Förderprogramm hohe Kostenerstattungssätze für den Wegfall der KAG-Anliegerbeiträge beschlossen hat. Anstatt 50 % wie bislang, erhalten wir künftig für eine Anliegerstraße 80 % Refinanzierung. Allein Schmallenberg würde aus dem mit 65 Mio. € dotierten Landesprogramm in 2025 mit 3 Mio. € profitieren. Es bleibt zu hoffen, dass das Land diese Finanzierung auch in Zeiten klammer Kassen durchhalten wird und zukünftig die Förderquoten nicht senken oder gar die Beiträge wieder einführen muss. 

In der Investitionsplanung sind auch die Folgejahre bis 2028 schon weitestgehend mit Projekten vorbelegt. Die Gesamtsumme an Investitionsvorhaben im Zeitraum 2024 – 2028 beläuft sich auf 128 Mio. €, die natürlich auch finanziert werden müssen. Der Liquiditätsbedarf zur Umsetzung dieser vielen Maßnahmen beträgt bis 2028 43 Mio. €. Zu berücksichtigen ist, dass viele weitere Investitionsmaßnahmen zwar in der Pipeline, aber im aktuellen Haushaltsplan noch nicht enthalten sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Erschließung der in der Aufstellung befindlichen neuen Baugebiete. Auch die Umsetzung der Vorgaben aus dem Brandschutzbedarfsplan mit der Ertüchtigung oder dem Neubau vieler Feuerwehrgerätehäuser wird uns in den Plänen der nächsten Jahre noch intensiv beschäftigen. 

Meine Damen und Herren, 

eine Unterdeckung, wie sie der Haushalt 2025 ausweist, können wir uns mit Blick auf die finanziell guten letzten Jahre ohne weiteres erlauben. Sorge bereitet mir allerdings der Blick in die Zukunft: Ändert sich an den finanziellen Rahmenbedingungen nichts, werden wir bis 2028 einen Großteil unserer Rücklagen aufgebraucht haben. Nach meiner festen Überzeugung müssen wir uns vor diesem Hintergrund mittelfristig fragen und in die Diskussion darüber einsteigen, was können und was wollen wir uns zukünftig noch leisten? Dazu werden dann unweigerlich auch schmerzhafte Entscheidungen gehören. 

Letztlich gibt es zwei Optionen: Prüfen, welche Möglichkeiten die Einnahmeseite noch bietet oder bzw. und eine kritische Betrachtung der Ausgabenseite. Die Erwartungen an das, was eine Kommune alles leisten und finanzieren soll, sind regelmäßig hoch. Das zeigt auch die Anzahl der jetzt schon vorliegenden Anträge an den Haushalt, die in diesem Jahr bereits vor der Haushaltsentwurfseinbringung bei uns eingegangen sind. Insbesondere die Ausweitung freiwilliger Leistungen muss in Zeiten einer sich ändernden Finanzlage nach meiner Überzeugung gut überlegt, vor allem aber solide gegenfinanziert sein. 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

die aktuelle Zeit begegnet uns mit vielen Herausforderungen. Diese werden uns mit Sicherheit auch über die nächsten Jahre nicht nur in finanzieller Hinsicht begleiten. Sowohl mit unserer Arbeit in der Verwaltung als auch mit Ihren politischen Entscheidungen werden wir den Herausforderungen begegnen müssen. Lassen Sie uns weiterhin das Beste daraus machen. 

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2025, seinen Bestandteilen und Anlagen darf ich Ihnen nun zur weiteren Beratung überlassen. 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!