Quelle: Screenshot
Am 26. September 2024 hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Flächennutzungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen, der u.a. bestimmte Vorranggebiete für den Ausbau der Windenergie festgelegt hatte, unwirksam ist. Friedrich Merz MdB: „Ich habe mich unmittelbar nach dieser Entscheidung mi einem ausführlichen Brief an den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck mit der Bitte gewandt, schnellstmöglich eine bundesgesetzliche Regelung zu schaffen, die es dem Land Nordrhein-Westfalen erlaubt, die Flächennutzungsplanung wieder aufzunehmen, um einen Wildwuchs beim Bau neuer Windkraftanlagen zu verhindern und den Ausbau so zu steuern, dass er eine größtmögliche Akzeptanz in der Öffentlichkeit findet. Ich habe der Bundesregierung dazu auch in Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen in den letzten Wochen verschiedene Textvorschläge unterbreitet. Der Bundesrat hatte die Bundesregierung ebenfalls bereits im Oktober gebeten, das Problem zu lösen.“
Seit der Entscheidung des OVG Münster sind jetzt fast drei Monate vergangen. Leider war die Bundesregierung bis in diese Woche hinein nicht bereit, einen abgestimmten Ressortentwurf im Bundeskabinett zu beschließen. „Meine Bemühungen, mit den Fraktionen der SPD und der Grünen zur heutigen 2. und 3. Lesung des Gasumlagegesetzes einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag im Bundestag zu verbinden, sind vor allem am Widerstand in der SPD-Fraktion gescheitert. Damit kann in diesem Jahr eine gesetzliche Regelung des Bundes nicht mehr getroffen werden“, so Friedrich Merz.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat parallel zu den Gesprächen mit der SPD und den Grünen auch einen eigenen Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht, der heute in Erster Lesung im Parlament beraten wurde. Die klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagfraktion Nina Scheer hat diesen Gesetzentwurf heute in ihrem Debattenbeitrag abgelehnt.
„Unser Gesetzgebungsvorschlag geht jetzt in die Ausschussberatungen und wird in der Woche vom 27. Januar 2025 zur Abstimmung im Deutschen Bundestag kommen können. Damit würde die nächste Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2025 erreicht. Ich hoffe sehr, dass vor allem die SPD-Bundestagsfraktion bis dahin bereit ist, einer bundesgesetzlichen Regelung zur Sicherung der Planungshoheit der Länder beim Ausbau der Windkraft zuzustimmen. Ich gebe das Vorhaben nicht auf und werde auch in den nächsten Wochen alles tun, um den absehbaren Wildwuchs beim Ausbau der Windenergieanlagen insbesondere in den besonders schützenswerten Regionen des Hochsauerlandkreises und zu verhindern.“