Winterberg: Freude über Öffnung der Skilifte und des Einzelhandels – Es gelten klare Regeln

Quelle: Wintersport-Arena

Ziel sind weitere, konkrete Öffnungs-Szenarien

Skilifte haben geöffnet, die Pisten sind beschneit und bestens präpariert, Wintersport ist zumindest eingeschränkt möglich! Gute Nachrichten für die Ferienregion Winterberg und Hallenberg, die seit Dienstag alpinen Skisport möglich machen kann, für Tagesgäste und Einheimische gleichermaßen. Bei aller Freude darüber, endlich die lange erarbeiteten, umfassenden Corona-Konzepte zum Schutz der Wintersportler umsetzen zu können, stellen sich dennoch einige Fragen: Was geht jetzt wirklich und was nicht im Skigebiet und in der Stadt Winterberg mit seinen Ortschaften in Pandemie-Zeiten? Was ist erlaubt und was nicht? Die Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH (WTW) sowie die Liftbetriebe haben sich intensiv damit auseinandergesetzt und geben Antworten.

„Wir sind zunächst sehr froh und dankbar, dass die aktualisierte Verordnung der Landesregierung aus Düsseldorf es möglich macht, die sehr guten Hygiene- und Abstands-Konzepte der Liftbetreiber endlich aus der Schublade zu holen und anwenden zu können. Darauf haben wir gemeinsam intensiv hingearbeitet und die Liftbetreiber haben reichlich Schnee produziert. In diesem Zusammenhang ist es mir nochmal wichtig zu betonen, dass es den Liftbetrieben noch bis vergangenen Dienstag untersagt war, die Anlagen zu öffnen“, betont Winfried Borgmann. Der WTW-Geschäftsführer weist ferner auf folgende Regeln hin, die damit einhergehen.

Quelle: WTW

Was geht und ist erlaubt:
• Geöffnet sind derzeit rund zehn Skilifte im Kerngebiet des Skiliftkarussells Winterberg. Darüber hinaus gibt es kein alpines Skiangebot;
• Elementar wichtig zu wissen für Wintersportler ist, dass es lediglich ein begrenztes Kontingent an Halbtages- und Tagestickets sowie an Flutlicht-Tickets gibt. Diese Tickets können online erworben werden über den Ticketshop des Skiliftkarussells unter www.skiliftkarussell.de;
• Parkraum in der Nähe der geöffneten Lifte wird für die Gäste aufgrund des begrenzten TicketAngebotes ausreichend vorhanden sein;
• Kleinere Skihütten werden ein To Go-Angebot an Speisen und Getränken anbieten. Der Verzehr der Speisen und Getränke darf erst mit mindestens 50 Meter Abstand zur Skihütte erfolgen. Darüber hinaus bieten auch heimische Gastronomie-Betriebe Liefer- und Abholservices an. Eine Übersicht finden Interessierte unter www.winterberg.de/to-go;
• Die Toiletten in den Skihütten im unmittelbaren Umfeld der geöffneten Pisten sind geöffnet. Auch in der Kernstadt Winterberg steht eine öffentliche Toilette zur Verfügung;
• Geöffnet sind auch einige Skiverleihe. Vorab muss mit dem jeweiligen Betrieb aber ein Termin vereinbart werden. Vereinzelt bieten auch Skischulen Einzelunterricht sowie Kurse mit maximal vier Personen aus einem Haushalt an. Auch hier gilt eine vorherige Anmeldungspflicht. Weitere Infos und Kontakte auf www.skiliftkarussell.de;
• Wer zudem das Shopping-Angebot des Winterberger Einzelhandels exklusiv genießen möchte, muss ebenfalls vorab einen Termin vereinbart haben. Eine Übersicht der Händler mit „Click & Meet“- Angebot finden Interessierte unter www.winterberg.de/shopping;

Was geht nicht:
• Shopping ohne vorherige Terminvereinbarung ist verboten;
• Rodeln oder Tourenski sind auf den geöffneten Skipisten nicht erlaubt;
• Touristische Übernachtungen in der Ferienregion Winterberg und Hallenberg sind – wie in ganz Deutschland auch – untersagt. Dies gilt auch für Wohnmobile, Camping-Anhänger oder Übernachtungen in Pkw. Ausnahmen gelten für Eigentümer von Zweitwohnungen sowie für feste Ganzjahres-Stellplätze auf Campingplätzen. Diese dürfen aber nur von den jeweiligen Eigentümern genutzt werden.

„Ohne vorherige Anmeldung bzw. eine Terminvereinbarung sowohl für den Wintersport als auch für ein Shopping-Erlebnis ist ein spontaner Tagesausflug nach Winterberg zwar grundsätzlich möglich, aber nicht zu empfehlen“, sagt Winfried Borgmann vor dem Hintergrund, dass die Folgen der Corona-Pandemie und die damit erforderlichen CoronaSchutz-Verordnungen auch weiterhin die Öffnung der vielfältigen Infrastruktur in Winterberg von den Beherbergungsbetrieben über die Gastronomie bis hin zu den Freizeitanbietern nicht möglich macht. „Umso wichtiger ist es“, so Winfried Borgmann, „dass wir mit der Öffnung der Skigebiete nun einen ersten Schritt in die richtige Richtung gegangen sind und das Engagement vieler Akteure erst zu dieser Öffnung geführt hat“.

Klar sei, dass auch weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln bei einem Besuch Winterbergs gelten und auch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht nur am Wochenende auf die Einhaltung dieser Regeln sowohl in den Skigebieten als auch in der Stadt achten bzw. im Fall der Fälle auch darauf hinweisen werden. „Klar ist aber auch, dass wir nun mit aller Kraft und auf allen Ebenen gemeinsam mit Bürgermeister Michael Beckmann weiter intensiv daran arbeiten, weitere Schritte gehen zu können, um vor allem auch im Bereich der Beherbergung und Gastronomie neben dem Einzelhandel nicht nur Perspektiven zu bieten, sondern konkrete Öffnungsszenarien zeitnah umsetzen können“, betont Winfried Borgmann. Für alle Gäste und Einheimischen bietet die WTW gemeinsam mit dem Stadtmarketing und der Wirtschaftsförderung seit Monaten umfassende Informationen zu den Corona-Bestimmungen und deren Folgen bzw. Umsetzung vor Ort sowie zu gastronomischen und Einzelhandels-Angeboten im Internet auf den folgenden Webseiten:

www.winterberg.de/corona
www.gastfragen.de
www.winterberg.de/shopping
www.winterberg.de/to-go
Zudem ist die Winterberg Touristik und Wirtschaft auch telefonisch unter 02981 92500 zu erreichen.