Ergebnisse des Corona-Reihentests liegen vor: Keine Corona-Fälle bei Metten Fleischwaren

Ergebnisse des Corona-Reihentests bei Metten Fleischwaren liegen vor / 355 Personen negativ auf Covid-19 getestet

Alle 355 am vergangenen Montag durch das DRK Attendorn getesteten Personen wurden negativ auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) getestet. Der geschäftsführende Gesellschafter Tobias Metten betont, dass das Unternehmen zu Beginn der Coronakrise die ohnehin strengen Hygienevorschriften nochmals verschärft habe: „Angefangen bei zusätzlicher Desinfektion und Sonderreinigungen, über Mundschutz und Abstandsregelungen, modifizierte Pausenzeiten bis hin zur Änderung der Laufwege im Betrieb haben wir in den letzten Monaten unter erschwerten Bedingungen gearbeitet. Zudem wurde auf jegliche Verdachtsfälle im familiären Bereich oder im Freundschaftsumfeld von Mitarbeiter*innen konsequent mit Arbeitsfreistellung bzw. Quarantäne reagiert, um das Virus aus unserem Unternehmen fern zu halten.“

„Wir konnten während der Coronakrise keine Arbeitspause einlegen oder unsere Belegschaft in Kurzarbeit schicken; Homeoffice-Lösungen waren nur für die Verwaltung aber nicht für die Produktion umsetzbar. Umso glücklicher sind wir nun über dieses Testergebnis und möchten uns bei allen Beteiligten, allen voran natürlich unsere komplette Belegschaft, für ihren unermüdlichen Einsatz und ihr hohes Verantwortungsbewusstsein herzlich bedanken“, so der Geschäftsführer Tobias Metten.

Auch Metten Fleischwaren arbeitet – wie viele andere Unternehmen der Branche – außerhalb von Kernbereichen der Produktion mit Werkverträgen. Allerdings betont Metten, dass man die Arbeitsbedingungen in dem mittelständischen Familienunternehmen in keinster Weise mit den derzeit im öffentlichen Fokus stehenden Bedingungen in großen Schlachthöfen oder Zerlegeunternehmen vergleichen könne. Deswegen kritisiere man auch mit aller Deutlichkeit die aktuellen pauschalen Vorwürfe gegen die Fleischbranche. Das Unternehmen sowie seine Partner hielten sich an Recht und Gesetz. Dies hätten die regelmäßig durchgeführten Arbeitsschutzkontrollen und Audits in dem Betrieb eindeutig belegt. In der öffentlichen Wahrnehmung aber würden alle Unternehmen der Fleischverarbeitungsbranche immer wieder in einen Topf geworfen. „Ein ganzer Wirtschaftsbereich wird seit Wochen wegen eventuellen Missständen bei wenigen Unternehmen und einzelnen schwarzen Schafen unter den Dienstleistern an den Pranger gestellt. Das haben weder unsere hart arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch wir als Unternehmer in dieser schwierigen Zeit verdient“, kritisiert Tobias Metten die derzeit meist undifferenzierte Verurteilung seiner Branche.

Die zwei für Metten seit vielen Jahren tätigen Personaldienstleister sind deutsche Unternehmen mit deutschen Sozialversicherungsverträgen. Die Leiharbeiter sind meist über viele Jahre am Standort beschäftigt und es findet kein regelmäßiger Wechsel der Arbeitsstätte statt. Sie arbeiten nach deutschem Arbeitsrecht unter den gleichen Bedingungen und genießen die gleichen Vergünstigungen wie die Belegschaft der Firma Metten (z.B. Krankenversicherung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Parkplätze, Arbeitskleidung, Schulungen, Personalrabatt, Mitarbeiterfeiern etc.). Sie sind ein wichtiges Element, um dem Unternehmen vor dem Hintergrund starker saisonaler Auslastungsschwankungen bei dem hohen Preisdruck in der Ernährungsbranche die nötige Flexibilität zu bieten.

Die von der Metten-Gruppe hergestellten Produkte unterliegen der strengen behördlichen Kontrolle des Veterinäramtes des Kreises Olpe und sind einwandfrei verkehrsfähig. Darüber hinaus ist Metten Fleischwaren nach verschiedenen Lebensmittelsicherheits-Standards zertifiziert. Mit Blick auf die bzgl. der Sicherheit von Fleisch- und Wurstprodukten teilweise verunsicherten Verbraucher betont Tobias Metten: „Der Verzehr unserer Produkte birgt kein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher.“

Im Sinne des Verbraucherschutzes möchte Metten Fleischwaren seine Handelskunden sowie die Verbraucher im Folgenden detailliert darüber informieren, dass eine Übertragung von Coronaviren über Fleischwaren-Produkte oder andere Lebensmittel nach dem derzeitigen Stand des Wissens unwahrscheinlich ist. Dabei wird auf die Veröffentlichung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom 19. Juni 2020 verwiesen: Das BfR informierte darüber, dass theoretisch eine Kontamination von Fleisch oder Fleischwaren mit Coronaviren während der Schlachtung oder bei der Fleischzerlegung und -verarbeitung möglich sei. Dem BfR sind jedoch bislang keine Infektionen mit SARS-CoV-2 über den Verzehr von
Fleischwaren oder Kontakt mit kontaminierten Fleischprodukten bekannt. Landwirtschaftliche Nutztiere wie Schweine oder Hühner sind nach gegenwärtigem Wissensstand nicht mit SARS-CoV-2 infizierbar und können das Virus somit über diesen Weg nicht auf den Menschen übertragen.

Coronaviren können sich in oder auf Lebensmitteln nicht vermehren, sie benötigen dazu einen lebenden tierischen oder menschlichen Wirt. Wer sich grundsätzlich vor lebensmittelbedingten Infektionen schützen möchte, kann Fleisch und Geflügel grundsätzlich vor dem Essen ausreichend und gleichmäßig erhitzen. Für weitergehende Fragen wird auf die Stellungnahme des BfR verwiesen:
www.bfr.bund.de/cm/343/fleischwaren-und-coronavirus-uebertragung-unwahrscheinlich.pdf