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Es ist die Rede von einer Erhöhung des Grundfreibetrages in 2022. Es ist zudem wichtig, dass das Existenzminium für alle Verbraucher steuerfrei bleiben muss. Bei der Einkommenssteuer ist diesbezüglich der Grundfreibetrag wichtig. Es wird davon gesprochen, dass der Grundfreibetrag von derzeit 9744 Euro im Jahr 2022 auf 9984 angehoben werden soll. Bei einer steuerlichen Zusammenveranlagung der Ehepartner und Lebenspartner gilt zudem, dass diese den doppelten Freibetrag erhalten werden. Der Grundsteuerhebesatz wird sich ebenfalls ändern und ist von Bundesland zu Bundesland anders geregelt.
Im Sauerland, genauer gesagt im Kreis Sundern beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer A, Land- und Forstwirtschaft 304 Prozent. Die Grundsteuer B für bebauter und unbebaute Grundstücke liegt bei 497 Prozent. Der Grundsteuerwert wird hier von dem Finanzamt in Arnsberg festgelegt, den Grundsteuerbescheid erlässt hier jedoch die Stadt Sundern direkt. Es ist selbstverständlich, dass Verbraucher sich in der heutigen Zeit Sorgen machen, gerade, was die Wirtschaft angeht. Eine Möglichkeit wäre Ethereum mit PayPal kaufen und auf diesem Wege sich eine finanzielle Grundlage schaffen zu können. Bei der Grundsteuerermittlung spielen natürlich eine Menge Faktoren eine Rolle. Sind Sie beispielsweise auf der Suche nach einem unbebauten Grundstück oder einem Einfamilienhaus? Eventuell bevorzugen Sie auch den Kauf eines Mehrfamilienhauses.
Für wen lohnen sich die neuen Steuerregelungen?
Alleinerziehende sollen in Zukunft höher entlastet werden und einen besonderen Freibetrag erhalten. Der steuerfreie Bonus für Selbstständige kann weiter ausgezahlt werden und Arbeitnehmer erhalten einen höheren Grundfreibetrag. Die Coronahilfen werden in die Verlängerung gehen und es wird mehr Zeit für geplante Investitionen eingerechnet. Die Grundsteuer ist nicht wie üblich zum 01. Januar zahlbar, sondern die Eigentümer von Grundstücken werden per Post darüber informiert, wann sie diese begleichen müssen. Im Sauerland wird die Regierung ebenfalls einige Erleichterungen für Bürger und Bürgerinnen bekannt geben, die mit anderen Bundesländern nicht identisch sein müssen. Wer jetzt bereits wissen möchte, wie hoch für ihn die Grundsteuer ausfallen wird, der kann dies selbst errechnen.
Wer Raucher ist, egal, ob es sich um die klassischen Zigaretten handelt oder um die momentan beliebte E-Zigarette, der wird bis 2026 ebenfalls tiefer in die Geldbörse greifen müssen. Die Tabaksteuer soll angehoben werden und das in vier Schritten. Es ist die Rede davon, dass die Jugend geschützt werden soll. Die Steuereinnahmen sollen zur Deckung des Staatshaushaltes genutzt werden. Des Weiteren soll die Gesundheit von Nichtrauchern langfristig unterstützt werden. Raucher sollen sich von dem Glimmstengel befreien können und diejenigen, die bislang nicht geraucht haben, sollen damit gar nicht anfangen. Es wird somit Steuersätze geben, die für jedes Bundesland einheitlich geregelt werden und solche, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.
Die Grundsteuerwerte sollen zudem ab Juli 22 neu festgelegt werden. Bislang liegt die Umsatzsteuer für Restaurants immer noch bei 7%, was jedoch nicht für Getränke gilt, sondern nur für Speisen. Wer noch eine Corona-Prämie beantragen möchte, der kann dies bis zum 31. März 22 machen, denn solange ist diese noch steuerfrei.