Denkmalliste zum Schloss Mülheim wird fortgeschrieben

Historische Entwicklung und Bausubstanz wird dokumentiert
Der Eintragungstext in der Denkmalliste für das wohl historisch bedeutsamste Warsteiner Baudenkmal wird fortgeschrieben. Grundlage dafür ist ein Gutachten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL).
Ende der 1970er Jahren verabschiedete das Land Nordrhein-Westfalen als letztes der damals noch 10 Bundesländer das Denkmalschutzgesetz NRW. Es trat am 01.07.1980 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Denkmalpflege und Denkmalschutz noch beispielsweise nach dem Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794.
Mit Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes NRW wurden diese Bereiche gänzlich neu geregelt. Die vorhandenen Denkmäler wurden knapp beschrieben und in die Denkmallisten der Gemeinden eingetragen. Diese Eintragungen haben in vielen Fällen bis heute Bestand, bestehen aber meist aus nur wenigen groben Erläuterungen.
Für die historische Dokumentation des Bestandes eines Bauwerks ist die Dokumentation in der Denkmalliste jedoch genauso wichtig wie für die Arbeit in der praktischen Denkmalpflege. Diese wird durch gute Überlieferungen und Ausarbeitungen deutlich erleichtert. Letztlich kann aber auch der Eigentümer von einem umfassenden Eintragungstext profitieren, denn er kann diesen nutzen, um sein Eigentum mit historischen Fakten zu bewerben und sich bei etwaigen Renovierungsarbeiten an dem Eintragungstext orientieren.
Aus diesem Grund werden seit einiger Zeit die Eintragungstexte in die Denkmalliste fortgeschrieben. Dabei wird ein Gutachten durch den LWL angefertigt, welches Grundlage für die spätere Fassung des Eintragungstextes ist. So auch beim Schloss Mülheim.
Das Gutachten des LWL beschreibt beispielsweise die Geschichte des Schlosses Mülheim wie folgt: „Der Neubau des Kommendengebäudes entstand in den Folgejahren nach 1677. Es wurde von dem Kapuzinerbruder Ambrosius von Oelde errichtet. 1725 soll das 2. Obergeschoss aufgesetzt worden sein. Bis 1809 wurde es von dem Landkomtur als Residenz genutzt. Nach Auflösung des Ordens ging die Kommende 1809 an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und 1816 an Preußen. 1809 wurde hier der neu eingerichtete Gerichts- und Verwaltungssitz des Amtes Belecke eingerichtet. Zudem wurden Wohnungen für die angestellten Beamten eingerichtet.  1859 wurde das Gebäude an den Gutsbesitzer Nückel zu Winkhausen bei Schmallenberg verkauft, der es dem Orden der Salesianerinnen schenkte. Sie unterhielten hier bis 1875 ein Mädchenpensionat, das aufgrund des „Kulturkampfes“ (Konflikt zwischen der preußischen Regierung und der katholischen Kirche) geschlossen werden musste. 1885 eröffneten die Olper Franziskanerinnen ein Haushaltungspensionat, später ein Kindererholungsheim, das sie bis 1994 unterhielten. Bis 2009 wurde das Gebäude als Kloster für die „Gemeinschaft der Seligpreisungen“ genutzt. Seitdem ist es in Privateigentum.“
Nach Anhörung aller Beteiligten und Experten, auch des Ortsheimatpflegers, wurde der neue Eintragungstext für das Schloss Mülheim vom Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 07.05.2019 empfohlen.
Am heutigen Tage wurde die Änderung in der Denkmalliste der Stadt Warstein vollzogen, sie wird dem Eigentümer und den sonstigen Berechtigten in den nächsten Tagen zugestellt.