Bürgerprotest gegen Windrad-Wahnsinn

Widerstand gegen Windräder

Quelle: Pixabay

Kreis Olpe: Die geplante Ausweisung von sogenannten 89 Windenergiebereichen (WEB) im Entwurf des Regionalplans für die Kreise Olpe, Märkischer Kreis und den Kreis Siegen-Wittgenstein ruft die örtlichen Bürgerinitiativen des Kreises Olpe auf den Plan. „Wir werden kooperieren und unsere Kräfte bündeln, um den „Windwahn“, den man sich in Arnsberg für unsere Teilregion ausgedacht hat, zu stoppen!“ Das beschlossen am 17. März die Vertreter der örtlichen Anti-Windkraft-Bürgerinitiativen aus Olpe, Drolshagen, Wenden, Attendorn, Repetal, Frettertal, Heinsberg, Brachthausen, Albaum, Wirme, Oedingen, Cobbenrode, Saalhausen, Werntrop, Schmallenberg, (Gegenwind-OWD e.V., Rothaarwindwahn, IG Gegenwind-Frettertal, BI Lebenswertes Repetal e.V., BI Saalhauser Berge, Werntrop 15 und BI (Gegenwind Oedingen-Cobbenrode).

„Windenergiebereiche“ (WEB) als Vorranggebiete

Der Regionalrat in Arnsberg hat im Dezember einen Erarbeitungsbeschluss für einen neuen Regionalplan für die Teilregion der Kreise Olpe, Meinerzhagen und Siegen-Wittgenstein gefasst. Der Regionalplan-Entwurf sieht neben Siedlungsbereichen und Gewerbegebieten unter anderem zeichnerisch dargestellte „Windenergiebereiche“ (WEB) als Vorranggebiete für die Aufstellung von bis zu 250 m hohen Windrädern auf insgesamt ca. 8.730 ha vor. Es werden Bereiche in einer Größe von 20 ha bis knapp 500 ha dargestellt. In den ausgewiesenen Bereichen sollen jeweils „Windparks“ ab mindestens drei Windrädern betrieben werden können. Die Krux dabei: Auch außerhalb der „Windenergiebereiche“ könnten dann trotzdem quasi überall im Außenbereich weiter neue Windräder oder sogar Windparks errichtet werden.

Einwendungen bei der Bezirksregierung Arnsberg erheben

Der Entwurf kann seit dem 29.01.2021 im Internet auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg noch bis zum 30. Juni 2021 eingesehen werden. Gegen den Entwurf können nicht nur die Kommunen, sondern jeder einzelne Bürger (auch Vereine) noch bis zum 30. Juni 2021 Einwendungen bei der Bezirksregierung Arnsberg erheben.

Würde der Regionalplan-Entwurf beschlossen, könnten die Kommunen gegen Windräder in den dann im Regionalplan dargestellten Windenergiebereichen nicht mehr gegensteuern, selbst wenn sie die Windenergiebereiche in ihren Flächennutzungsplänen wirksam als Tabuzonen für neue Windräder ausgewiesen haben oder dies gerade planen. Sie wären sogar dazu verpflichtet, die Bereiche als Standorte für Windräder in ihre eigenen Pläne zu übernehmen. In sehr vielen Fällen decken sich die Vorstellungen der Regionalplanung nicht mit den vorhandenen Planungen der Städte und Gemeinden.

Keine rechtlichen Vorgaben

Erst recht widersprechen die Pläne des Regionalrats zur Windkraft den Interessen der in den bestehenden Bürgerinitiativen engagierten Betroffenen. Die beiden gewählten Sprecher des Zusammenschlusses der Bürgerinitiativen Matthias Reißner aus (Drolshagen) und Frank Dubberke aus Kirchhundem führen dazu aus: „Die Planung des Regionalrats entbehrt jeder rationalen Begründung. Es gibt keine rechtlichen Vorgaben für eine regionalplanerische Sicherung einer bestimmten Anzahl von Standorten für Windparks in den drei Kreisen. Gleichwohl hat der Regionalrat den im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Vorsorgeabstand von Windradstandorten zur Wohnbebauung von 1.500 m einfach mal so mit dem Argument pauschal auf 1.000 m reduziert, dass man ansonsten ca. 65 Prozent weniger Windenergiebereiche im Entwurf des Regionalplans hätte darstellen können. Wonach bemisst der Regionalrat ohne quantitative Vorgaben eigentlich, dass 35 Prozent der dargestellten Bereiche nicht genug sind?“  

Das sei nur ein Beispiel für die groben Abwägungsfehler, die dem Entwurf des Regionalplans zugrunde liegen. Der Vorsorgeabstand von 1.500 m dürfe nur nach einer einzelfallbezogenen Abwägung in Bezug auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse – niemals pauschal für drei Landkreise – unterschritten werden. Davon abgesehen würde selbst die 1.000 m-Abstandsvorgabe in vielen Fällen unterschritten.

Bedeutende Naherholungsgebiete

Ebenso wird die Bezirksregierung ihrer Verantwortung nicht gerecht, in dem sie bekannte und touristisch relevante Naherholungsgebiete wie den Rothaarkamm in großen Teilen zu Windenergiebereichen erklären will.

Man werde den Entwurf jetzt genau analysieren und im nächsten Schritt beraten, wie man gemeinsam die betroffene Bevölkerung darüber informiert, dass das Baurecht für umgerechnet über 1.300 neue Windräder bis zu 250 m Höhein der Region geschaffen werden soll, und welche Aktionen mit dem Ziel durchgeführt werden, möglichst viele Einwendungen in Arnsberg einzureichen. Auch rechtliche Schritte gegen den Regionalplan (Normenkontrollklage) und einen entsprechenden Spendenfond dafür schließe man nicht aus, falls der Regionalplan trotz aller Proteste verabschiedet werden sollte.