Arbeitslosengeld – Ansprüche, Fristen und Dauer

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Wenn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses im Briefkasten ankommt, ist das für Betroffene oftmals ein Schock. Kein Wunder, bedeutet das doch einen Verlust der finanziellen Absicherung. Um dies aufzufangen, gibt es das Arbeitslosengeld. Dieses erhalten Arbeitnehmer, die ihren Job verlieren. Allerdings bekommt man Arbeitslosengeld nicht einfach so – man muss es beantragen. Alles, was man zu Ansprüchen, Fristen und Bezugsdauer wissen sollte, klären wir hier.

Das Wichtigste in Kürze

Jeder Arbeitnehmer sollte wissen, was es mit dem Arbeitslosengeld auf sich hat. Als Ersatz für das wegfallende Gehalt ist das auch als ALG I bezeichnete Arbeitslosengeld zeitweise eine große finanzielle Stütze. Bevor wir detailliert auf Anspruchsberechtigung, Dauer und Höhe eingehen sowie Tipps zur Antragstellung geben, das Wichtigste zum Arbeitslosengeld in Kürze:

  • Wer arbeitslos wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld I bekommen
  • Wie lange man ALG I bekommt, hängt vom Alter als auch der Dauer des vorherigen Beschäftigungsverhältnisses ab
  • Um zu bestimmen, wie hoch das Arbeitslosengeld ausfällt, ist das durchschnittliche Bruttogehalt der letzten zwölf Monate maßgeblich

Definition: Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II

In Deutschland gibt es zwei Begriffe, die sich stark ähneln, jedoch gravierend voneinander unterscheiden: Das Arbeitslosengeld I ist das klassische Arbeitslosengeld. Hierbei handelt es sich um eine Leistung der Arbeitslosenversicherung. Dahingegen ist Hartz IV (seit 2023 „Bürgergeld“), im Volksmund als Arbeitslosengeld II bezeichnet, eine Sozialleistung. Diese erhalten Menschen, die bedürftig sind und grundsätzlich arbeiten können, jedoch kein Arbeitslosengeld I erhalten. Wenn im Folgenden von „Arbeitslosengeld“ die Rede ist, ist Arbeitslosengeld I gemeint.

Arbeitslosengeld IArbeitslosengeld II (Bürgergeld)
ALG I ist eine Versicherungsleistung, welche aus der verpflichtenden Arbeitslosenversicherung stammt.Das Bürgergeld ist eine staatliche Leistung für bedürftige Arbeitsuchende.
Die Anspruchsberechtigung ist an das Erfüllen der so genannten Anwartschaftszeit gekoppelt.Hierbei handelt es sich um eine Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Wie lange man Arbeitslosengeld erhält, hängt von der Beschäftigungsdauer sowie dem Lebensalter ab.Es gibt keine maximale Bezugsdauer.
Die Leistungen sind unabhängig vom Vermögen des Empfängers.Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln.
Die Höhe des ALG I beträgt 60 % des letzten Gehalts bzw. 67 % wenn man mindestens ein Kind hat.Für die Höhe des Bürgergelds gibt es feste Regelsätze.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Bevor man Arbeitslosengeld erhalten kann, muss man anspruchsberechtigt sein und gewisse Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören folgende:

  • Sie sind ohne Beschäftigung, sind jedoch dazu in der Lage, für mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen
  • Sie haben sich online oder persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet
  • Sie sind auf der Suche nach einer neuen versicherungspflichtigen Stelle und arbeiten dabei mit der Agentur für Arbeit zusammen
  • Sie erfüllen die Anwartschaftszeit

Anwartschaftszeit:

Nur dann, wenn man die so genannte Anwartschaftszeit erfüllt, besteht beim Arbeitslosengeld eine Anspruchsberechtigung. Was ist die Anwartschaftszeit und wie kann man diese erfüllen? Mit Anwartschaftszeit wird eine bestimmte Zeit bezeichnet, in welcher man sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Um herauszufinden, ob man einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, sind immer die letzten 30 Monate maßgeblich. Die Regelanwartschaftszeit liegt bei 12 Monaten. Das bedeutet, dass man vor Beantragung von Arbeitslosengeld in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben muss. Sollte man die Regelanwartschaftszeit nicht erfüllen, besteht auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. In diesem Fall wäre die „kurze Anwartschaftszeit“ eine Alternative.

Die kurze Anwartschaftszeit greift dann, wenn man in den letzten 30 Monaten keine vollen 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden hat. Unter bestimmten Voraussetzungen greift die kurze Anwartschaftszeit und es genügt, innerhalb der letzten 30 Monate auf mindestens 6 Monate versicherungspflichtige Zeiten zu kommen.

Für welche Dauer wird Arbeitslosengeld gezahlt?

Weil das Arbeitslosengeld lediglich als Überbrückung gedacht ist, sollte der Betroffene während der Arbeitslosigkeit alles tun, um diese zu beenden. In diesem Zusammenhang kann auch über Weiterbildungen oder eine Umschulung nachgedacht werden. Im Hinblick auf den weiter steigenden Bedarf an Pflegekräften kann etwa eine Umschulung in der Krankenpflege sinnvoll sein.

Welche Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld im individuellen Fall gilt, hängt von der Dauer des Versicherungsverhältnisses der letzten 5 Jahre vor Entstehen der Arbeitslosigkeit aber auch vom Alter des Antragsstellers ab. Nachfolgende Tabelle vermittelt einen Überblick:

Dauer versicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse der letzten 5 JahreLebensalterBezugsdauer
12 Monate6 Monate
16 Monate8 Monate
20 Monate10 Monate
24 Monate12 Monate
30 Monateab 50 Jahren15 Monate
36 Monateab 55 Jahren18 Monate
48 Monateab 58 Jahren24 Monate

Wie hoch fällt das Arbeitslosengeld aus?

Im Gegensatz zum Bürgergeld gibt es beim Arbeitslosengeld keinen festen Regelsatz. Die Höhe wird immer individuell berechnet und hängt von vielen Faktoren ab. Indem man den Arbeitslosengeld-Rechner der Agentur für Arbeit nutzt, kann man vorab erfahren, wie hoch das Arbeitslosengeld ausfallen wird.

Zur Berechnung wird das Bruttogehalt der letzten 12 Monate herangezogen. Vereinfacht gesagt erhält man 60 % von diesem als Arbeitslosengeld. Hat man selbst oder der Ehe- bzw. Lebenspartner mindestens ein Kind, steigt das Leistungsentgelt auf 67 %.

Tipps zur Beantragung von Arbeitslosengeld

Bei der Beantragung von Arbeitslosengeld lauern einige Fallstricke. Betroffene sollten sich deshalb genau informieren. Zwei Begriffe, die von großer Bedeutung sind: die Arbeitssuchendmeldung und die Arbeitslosmeldung. Für beide Meldungen müssen die Fristen eingehalten werden. Ansonsten kann sich die Bewilligung von Arbeitslosengeld verzögern oder eine Sperrzeit erfolgen. Für Sperrzeiten kann es außerdem noch weitere Gründe geben. Wenn man selbst gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, liegt die Sperrzeit zum Beispiel bei 12 Monaten.

Um Arbeitslosengeld zu bekommen, muss man sich arbeitssuchend melden und persönlich oder elektronisch im Fachportal der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.

Arbeitssuchend melden

  • Frist: Innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis darüber, dass das Arbeitsverhältnis in weniger als 3 Monaten endet

ODER

spätestens 3 Monate vor Vertragsende, sofern das Ende des Arbeitsverhältnisses mehr als 3 Monate vorab bekannt ist

  • Art der Meldung: telefonisch, per E-Mail oder schriftlich

Arbeitslos melden

  • Frist: Ab 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit – außer die Agentur für Arbeit hat geschlossen, dann gilt der nächste Tag, an welchem diese geöffnet hat
  • Art der Meldung: Zwingend persönlich bei der Agentur für Arbeit vor Ort oder elektronisch im Fachportal der Agentur für Arbeit