Eine Linie für die Ewigkeit

Straßenplanung der „neuen“ A46

Text: Carla Wengeler

Foto: Jürgen Eckert

Bevor man über Baustraßenplanung und Landschaftsbau auch nur nachdenken kann, muss sich Straßen.NRW mit der Straßenplanung beschäftigen. Der Verlauf der Straße nimmt den größten Einfluss auf die Anwohner in unmittelbarer Nähe und die Grundstücksbesitzer, auf deren Grund und Boden die Autobahn verläuft. Somit will eine Entscheidung gut überlegt sein und dauert schon mal ein bisschen länger. Wenn man sich allerdings die einzelnen Schritte näher anschaut, versteht man, warum Straßenplanung nicht „von heute auf morgen“ umsetzbar ist.  

Der erste Schritt


Zu allererst muss ein Bedarfsplan aufgestellt werden, der die Leistungsfähigkeit der Straße umfasst. Da es sich hier um eine Fernstraße handelt und somit das Fernstraßenausbaugesetz greift, ist der Baulastträger die Bundesrepublik Deutschland. Ob ein Bedarf besteht, lässt sich aus der Verkehrsbelastung der aktuellen Strecke, in diesem Fall der Ortsdurchfahrt Bestwig, errechnen. Durch den Neubau der A 46, beziehungsweise dessen Teilstück, würde sich die Verkehrsbelastung nicht nur halbieren, auch Lärm- und Abgasemissionen würden deutlich abnehmen.   

Vieles muss beachtet werden


Mit der Kartierung wird dann der nächste Schritt begangen. Der ökologische Bestand im Untersuchungsraum muss in jedem Fall festgehalten werden, besonders gekennzeichnete Gebiete wie Flora-Fauna-Habitate haben einen besonderen Stellenwert und werden besonders geschützt. Wenn man an den Flächenbedarf von circa 52 Hektar denkt, kann man erahnen, wie zeitaufwendig alleine dieses Verfahren ist. Doch die Straße muss nach Möglichkeit nicht nur umweltgerecht sein, sondern auch gewisse Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Linienführung


Neben der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) wird ein Arbeitskreis gebildet, der aus der Straßenbaubehörde, der Bezirksregierung, dem Kreis (bzw. Städten und Gemeinden), Umweltschutzämtern und der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten besteht. Dieser Arbeitskreis schlägt eine Linienführung vor, die dann technisch untersucht wird. Natürlich spielen auch andere Komponenten wie Raumempfindlichkeitsanalyse und Variantenvergleich eine große Rolle. Dann wird die wahrscheinlich zukünftige Variante der Linienführung ausgearbeitet und den betreffenden Bürgern vorgestellt. Nach der Auslegungsfrist haben diese dann zwei Wochen Zeit, ihre Einwände zu äußern. Gegen das neue Teilstück der A 46 hat allerdings niemand geklagt.

Planfeststellung


Nachdem der Entwurf dann genehmigt ist, kommt es zu einem sogenannten Planfeststellungsverfahren. Dieses prüft alle rechtlichen Sachverhalte, und ob die Planung auch das öffentliche Interesse verfolgt. Zeichnungen, Berechnungen und Erläuterungen müssen zu diesem Zeitpunkt bereits festgelegt sein. Die Straßenbaubehörde stellt dann einen Antrag für ein Planfeststellungsverfahren, das in diesem Fall positiv und ohne Gegenklagen ausgegangen ist. Danach können dann endlich die Aufträge an die Baufirmen vergeben werden, die Baustraßenplanung aufgestellt werden und die Grundstücke erworben werden.

Im Jahr 2009 gab es dann grünes Licht und das Baurecht wurde ausgesprochen. Der „Feierliche Spatenstich“ am 04. September hat neue Horizonte eröffnet. Nicht nur für die Bewohner Bestwigs, die nun mit weniger Verkehr, dessen Emissionen und Lärm zu kämpfen haben. Das Erholungsgebiet Sauerland verbindet sich nun leichter mit dem östlichen Ruhrgebiet, was auf der einen Seite positiv für die Wirtschaft und auf der anderen positiv für Touristen, Urlaubsgäste und Ortsansässige ist.

2009 gab es grünes Licht und das Baurecht wurde ausgesprochen

Mehr Geschichten rund um das neue Teilstück der A 46 gibt es im 100 Seiten starken WOLL Sonderheft, welches Sie hier im WOLL Onlineshop bestellen können. (Der Link lautet: https://woll-onlineshop.de/woll-magazin-sonderausgabe-a-46-2019/)