Straßenplanung der „neuen“ A46
Text: Carla Wengeler
Foto: Jürgen Eckert
Bevor man über Baustraßenplanung und Landschaftsbau auch nur nachdenken kann, muss sich Straßen.NRW mit der Straßenplanung beschäftigen. Der Verlauf der Straße nimmt den größten Einfluss auf die Anwohner in unmittelbarer Nähe und die Grundstücksbesitzer, auf deren Grund und Boden die Autobahn verläuft. Somit will eine Entscheidung gut überlegt sein und dauert schon mal ein bisschen länger. Wenn man sich allerdings die einzelnen Schritte näher anschaut, versteht man, warum Straßenplanung nicht „von heute auf morgen“ umsetzbar ist.
Der erste Schritt
Zu allererst muss ein Bedarfsplan aufgestellt werden, der die
Leistungsfähigkeit der Straße umfasst. Da es sich hier um eine Fernstraße
handelt und somit das Fernstraßenausbaugesetz greift, ist der Baulastträger die
Bundesrepublik Deutschland. Ob ein Bedarf besteht, lässt sich aus der
Verkehrsbelastung der aktuellen Strecke, in diesem Fall der Ortsdurchfahrt
Bestwig, errechnen. Durch den Neubau der A 46, beziehungsweise dessen
Teilstück, würde sich die Verkehrsbelastung nicht nur halbieren, auch Lärm- und
Abgasemissionen würden deutlich abnehmen.
Vieles muss beachtet werden
Mit der Kartierung wird dann
der nächste Schritt begangen. Der ökologische Bestand im Untersuchungsraum muss
in jedem Fall festgehalten werden, besonders gekennzeichnete Gebiete wie Flora-Fauna-Habitate
haben einen besonderen Stellenwert und werden besonders geschützt. Wenn man an
den Flächenbedarf von circa 52 Hektar denkt, kann man erahnen, wie
zeitaufwendig alleine dieses Verfahren ist. Doch die Straße muss nach
Möglichkeit nicht nur umweltgerecht sein, sondern auch gewisse
Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Linienführung
Neben der
Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) wird ein Arbeitskreis gebildet, der aus der
Straßenbaubehörde, der Bezirksregierung, dem Kreis (bzw. Städten und Gemeinden),
Umweltschutzämtern und der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten
besteht. Dieser Arbeitskreis schlägt eine Linienführung vor, die dann technisch
untersucht wird. Natürlich spielen auch andere Komponenten wie
Raumempfindlichkeitsanalyse und Variantenvergleich eine große Rolle. Dann wird
die wahrscheinlich zukünftige Variante der Linienführung ausgearbeitet und den
betreffenden Bürgern vorgestellt. Nach der Auslegungsfrist haben diese dann
zwei Wochen Zeit, ihre Einwände zu äußern. Gegen das neue Teilstück der A 46
hat allerdings niemand geklagt.
Planfeststellung
Nachdem der Entwurf dann
genehmigt ist, kommt es zu einem sogenannten Planfeststellungsverfahren. Dieses
prüft alle rechtlichen Sachverhalte, und ob die Planung auch das öffentliche
Interesse verfolgt. Zeichnungen, Berechnungen und Erläuterungen müssen zu
diesem Zeitpunkt bereits festgelegt sein. Die Straßenbaubehörde stellt dann
einen Antrag für ein Planfeststellungsverfahren, das in diesem Fall positiv und
ohne Gegenklagen ausgegangen ist. Danach können dann endlich die Aufträge an
die Baufirmen vergeben werden, die Baustraßenplanung aufgestellt werden und die
Grundstücke erworben werden.
Im Jahr 2009 gab es dann grünes Licht und das Baurecht wurde ausgesprochen. Der „Feierliche Spatenstich“ am 04. September hat neue Horizonte eröffnet. Nicht nur für die Bewohner Bestwigs, die nun mit weniger Verkehr, dessen Emissionen und Lärm zu kämpfen haben. Das Erholungsgebiet Sauerland verbindet sich nun leichter mit dem östlichen Ruhrgebiet, was auf der einen Seite positiv für die Wirtschaft und auf der anderen positiv für Touristen, Urlaubsgäste und Ortsansässige ist.
2009 gab es grünes Licht und das Baurecht wurde ausgesprochen
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