Kein Freiraum für unsportliches Verhalten im sozialen Netz

Digitalisierung hat das gesellschaftliche Zusammenleben weitreichend und nachhaltig verändert. Wesentlich haben das Internet und dabei besondere sie sozialen Medien dabei unser Kommunikationsverhalten beeinflusst. Mit nur wenigen Klicks ist es möglich immer und überall mitzuteilen, was einem gerade einfällt und gefällt und was einen mehr oder weniger ärgert oder nervt.

Für seine besonderen sportlichen Verdienste wurde der langjährige Vorsitzende des Sportgerichtes im Hochsauerlandkreis, Johannes Rüthen (links) aus Wenholtehausen auf dem Kreistag am 12. April in Fleckenberg, mit der golgenen Ehrennadel des DFB ausgezeichnet.


Die Social Media-Plattformen sind voll mit Kommentaren und Meinungen zu allen denkbaren Themen und Lebensbereichen. Es hat dabei den Anschein, dass es keine Tabus in Bezug auf den Inhalt und die Umgangsformen gibt. Eine gebotene Sachlichkeit, ein gebührender Anstand und menschlicher Respekt scheinen verloren gegangen zu sein. Auch die Sportgerichte im Sauerland haben zunehmend mit solchen Entgleisungen und Rechtsverstößen zu tun.

Grundsatzurteil des Sportgerichts

Richtungsweisend hat das Sportgericht sich jetzt mit einem Fall grob unsportlchen Verhaltens in einem sozialen Netzwerk beschäftigt. Was war geschehen? Ein Vereins-Trainerassistent sah sich berufen, die Spielleitung des Schiedsrichters in einem Spiel zu kommentieren. Er wählte dabei Äußerungen, die gegenüber dem Schiedsrichter einen verunglimpfenden und diskriminierenden Inhalt hatten. Der redegewaltige Trainerassistent wurde mit einer spürbaren Geldstrafe belegt. Es wurde festgestellt, dass die Äußerungen gegen die Satzung und die Ordnungen der dem Westdeutschen Fußballverband (WDFV) innewohnenden Werteortung verstießen.

Unsportliches Verhalten im Netz wird bestraft

In der Konsequenz bedeutet das Urteil, dass Sportgerichte auf Antrag hin tätig werden können und das unsportliche Fehlverhalten im Netz sanktionieren können. Konkret: sofern Äußerungen einen sachlichen und zeitgleichen Zusammenhang mit dem Spiel im WDFV aufweisen oder nach Einzelprüfung als krass sportwidrig einzustufen sind und somit eine sportrechtliche Verfolgung als unerlässlich erscheint, kann es unweigerlich zu Bestrafungen kommen.
Kommentar von WOLL:
Dass es zu solchen Entgleisungen nicht kommen darf, sollte unter Sportlern und Sportbegeisterten im Sauerland eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Wer seine Gegner auf dem Sportplatz oder auch in den sozialen Netzwerken nur „umsäbeln“ kann oder grob unsportlich attackiert, bei dem wird es allerhöchste Zeit, sein soziales Verhalten zu überdenken und besser mal „in den Ball zu beißen“!
 

Johannes Rüthen, der langjährige Vorsitzendes des Sportgerichtes im FLVW Hochsauerlandkreis