Historische Wolfsjagd im Raum Arnsberg/Sundern

Wolfsjagd Arnsberg Sundern
Ein Bericht von Christel Zidi
Veröffentlicht in der Winter WOLL Ausgabe 2018 für Arnsberg Sundern und Umgebung

Nach über 100 Jahren ist der Wolf nach Deutschland zurückgekehrt. Während Städter der Rückkehr des Wolfes oft positiv gegenüber stehen, gibt es in der Landbevölkerung vielfach Ressentiments. Doch ganz gleich, ob man ihm wohlgesinnt ist – oder auch nicht – Meister Isegrim ist Teil unserer Kulturgeschichte. Deshalb kann man, wenn man über Wölfe spricht, die jahrhundertelange Jagd auf sie nicht unberücksichtigt lassen. 
Im Zeitalter der Digitalisierung können sich viele kaum noch vorstellen, dass der Wolf einst eine echte Bedrohung für die Existenz vieler Menschen war. Besonders während Hungerzeiten traf sie der Verlust eines Nutztieres schwer. Während Viehbauern in der heutigen Zeit intensiv Herrenschutz betreiben können, zum Beispiel durch stromführende Zäune, war es für die Menschen bis weit ins 19. Jahrhundert hinein schwer, ihre Tiere zu schützen. Schafe, Schweine und Ziegen weideten oft am und im Wald und waren für den Wolf dadurch leichte Beute. Einen anderen Blickwinkel hatten die Feudalherren. In den wald- und damit wildreichen Regionen des Sauerlandes fand der Wolf meist ein reichhaltiges Mahl. Dadurch wurde er allerdings zum Konkurrenten für die Feudalherren, die die alleinigen Rechte an der Jagd und am Wild für sich beanspruchten. Mit der Wolfsjagd wurde ein Konkurrent ausgeschaltet und gleichzeitig die Bevölkerung beruhigt. Heutzutage sind einige der in Deutschland unter Naturschutz stehenden Raubtiere mit einem GPS-Halsband ausgestattet und können leicht geortet werden. Vor 400 Jahren war das Aufspüren Meister Isegrims wesentlich schwieriger. Um so akribischer wurde vorgegangen: Jeder Distrikt hatte seine eigenen Spürer. Genau wurde festgelegt, wie viele Personen aus den einzelnen Ortsteilen an der Jagd teilzunehmen hatten. Sobald es Neuschnee gegeben hatte, trafen sich Wolfsjäger aus den umliegenden Orten an Sammelplätzen, den sogenannten „Feuerstätten“. Die erste befand sich B. bei der Landwolfsjagd 1641 in Meschede-Enste, die zweite in Visbeck bei Hellefeld und die dritte in Neuhaus am Möhnesee. Bewaffnet waren die Jäger mit Trommeln, Spießen, zweischneidigen Schwertern, Fangeisen und Äxten. Pferde trugen die Ausrüstung, zu der auch aus Leinen gewebte Fangtücher gehörten. Diese Tücher stammten aus Arnsberg. In Hellefeld gab es ein Zeughaus, wo das Fanggarn elagert wurde. War Canis Lupus aufgespürt, wurde er regelrecht eingekreist. Die Trommel wurde geschlagen, die Treiber setzten sich in Bewegung. Die Jägerknechte mit ihren Fangeisen verbargen sich hinter Bäumen, um den Wolf zu erstehen. Von dort aus versuchten auch die Jäger den Wolf vor die Flinte zu bekommen. Nach erfolgreicher Jagd erhielt der Oberjägermeister den Wolfsbalg. Seinen Abschluss fand die Jagd meist in einem feuchtfröhlichen Zechgelage. Die nicht gerade geringen Kosten hierfür ließ sich der Jägermeister von der Landeskasse auszahlen. Im Jahre 1623 wurden 825, fünf Jahre später immerhin noch 600 Personen zur Wolfsjagd aufgeboten. Im und nach dem 30-jährigen Krieg war das Volk müde und ausgezehrt. Zu einer Wolfsjagd war es nur noch unter Androhung von Strafen zu bewegen. In Westfalen wurde der letzte Wolf 1835 geschossen. Nach langer Zeit der Verbannung wurde erstmals 2015 ein Wolf im Sauerland gesichtet. Deutschlandweit leben wieder 60 Rudel und 13 Wolfspaare in Deutschland, der überwiegende Teil in Ostdeutschland und Niedersachsen.

Chronik über das Auftreten der Wölfe im Sauerland und in der Nachbarschaft.

1454
wurden im Dillenburgisch-Nassauischen 404 Wölfe erlegt.
1525
In Siegen wurden 16 junge Wölfe an die Rentkammer eingeliefert.
1596
Notiz in Kaspar von Fürstenbergs Tagebüchern: „Wir hatten eine lustige Jagd und fangen einen Wolf.”
1601
Nachweise werden häufiger, weil von diesem Jahre an die Rechnungen der Stadt Arnsberg erhalten sind (1600 war fast die ganze Stadt abgebrannt).
1607
„… den churfürstlichen Jägern, so einen Wolf umgangen, 3 Gulden, 4 Schilling.“
1608
„Als die Jäger einen Wolf gefangen, 2 Gulden, 4 Schilling.“
1609 und 1610
„Den Jägern, so einen Wolf gefangen, 1 Gulden, 9 Schilling.“
1611
„Den churfürstlichen Jägern wegen gefangenen Wolfes 3 Gulden 4 Schilling.“
1613
„Den churfürstlichen Jägern, so einen Wolf umgangen.“
1613
Schreiben des Grafen Johann zu Nassau an seinen Bruder Wilhelm Ludwig zu Dillenburg das Erlegen der Wölfe betreffend: „Wohlgeborene , freundlicher, lieber Bruder! Dass L. E. Glück gehabt und vergangene Tage im Schalter Wald einige Wölfe gefangen, solche hab ich der armen Leut halben, weil sie denselben großen Schaden thun, ganz gern vernommen … Wie dem auch sei, so achte ich kein besser Mittel zu sehen, … dass, wann die Wölfe Jungen haben, welches im Frühling pflegt zu geschehen, dass man sich dann mit allen Benachbarten, sowohl Nassau, Hessischen, Solmischen, Wittgensteinischen, Sainischen, als unter uns Gebrüderer selbst verglichen hätte, dieselbige zu suchen und zu jagen.“ 1617/1618 usw. „Aus den Jahren 1617, 1618 und den folgenden liegen eine Reihe von Aufgeboten zu Land-Wolfsjagden vor, die „auf die Wolfsplage ein grelles List werfen!” Die Liste der Aufgebotenen beläuft sich 1617 auf viele hundert Eingesessene, deren Namen aufgeführt sind.“ Auszug eine Aufgebotes: „Demnach der Hochwürdigste Durchläuchtigste Fürst und Herr Ferdinand, Erzbischof zu Köln und Churfüst, als sich viel Wolf auf dem Hohen Gewäld befinden, eine Landjagd anzustellen, … man dann in die 300 Personen Landvolk, ohne der Städte und Bürger dafür haben müssen.“
1620
In einem Aufgebot heißt es: „Der schädliche Wolf lasse sich merklich sehen mit Niederreißen des Wildes und zahmen Viehes. Da nun eine Landwolfsjagd dem ganzen Lande zum Besten gereiche, so sollten die Aufgebotenen Mann für Mann in Arnsberg erscheinenmit Trommeln, Spießen etc. Und für 8 Tage verproviantiert.“
1623
825 Personen wurden zur Wolfsjagd aufgeboten.
1628
600 Personen zur Wolfsjagd aufgeboten. „Als augenscheinlich und noch täglich befunden wird, dass durch den Wolfen mit Niederreißen der Schweine, Schafe, Wild und anderen Besern fast aller Orten großer Schaden geschieht.“ Auch von den Kanzeln wurde bekannt gegeben: …, dass, sobald ein Neu (Neuschnee) fällt, … die Bestellung von Jägern verordnet wird, mit Führung des Jagdzeuges und Wolfsgarns bei Straf von 10 Mark. Und das Hausvolk, davon niemand allein Kind und sehr alte unvermögende Leut ausgeschlossen, bei Strafe von 5 Mark an den benamsten Ort einzustellen.“
1632
Als nach der Schlacht bei Nützen die mit den Schweden verbündeten Hessen ihre berüchtigten Streifzüge ins Herzogtum Westfalen unternahmen, scheinen die Wolfsjagden ganz eingestellt worden zu sein. Das platte Land verödete mehr und mehr. Versäumung der Jagden wegen der Kriegsnot (Dreißigjähriger Krieg 1618-1648)
1641
Erneuerung der Wolfsjagd „Bald lastete die Not des Krieges so sehr auf den Menschen, dass sie über den räuberischen Menschen die Raubtiere vergaßen, was natürlich deren starke Vermehrung zur Folge hatte.“ Da auch die hohe Wildbahn großen Schaden nahm, sah sich der Jägermeister veranlasst, dem Kurfürsten vorzuschlagen, die vom Kriege weniger heimgesuchten, bevorrechtigten Einwohner der Städte zu Wolfsjagddiensten heranzuziehen.“ Der Kurfürst hatte inzwischen unter dem glichen Datum persönlich an den Jägermeister geschrieben und ihm die Wolfsjagd sehr ans Herz gelegt. Er erklärte sich mit den Vorschlägen des Jägermeisters einverstanden. Dass die Mahnung nicht erfolglos blieb, beweisen Notizen der Arnsberger Stadtkämmerei.
1642
wurde aus Anlass einer Wolfsjagd ein Gelage beim Jägermeister gehalten, wobei für 3 Taler, 38 Schilling Wein aus dem städtischen Keller draufging. Auch wird ein Geschenk an den Jäger erwähnt.
1643
wurde wieder einem Jäger für einen gefangenen Wolf ein Reichstages „verehrt“. Im März erhielten die städtischen Holzknechte (Förster) wegen „Fleißes auf derWolfsjagd“ zwei Reichstages. Die Kosten der Veranstaltung werden auf monatlich 258 Reichstages, 36 Schilling berechnet.
1645
Der Jägermeister an Herrn von Höllinghofen. Dieser will seine Untertanen zu einer Landwolfsjagd mit Schützen aufbieten, weil dies „außer der Zeit und gegen Weidmannsgebrauch und ihrer kurfürstlichen Durchlaucht allein solche Jagd zustehe, möge davon absehen, da ihm sonst die Ungnade des Kurfürsten drohe.
1646
berichtet der Oberjägermeister an den Kurfürsten, „die Wildbahn sei zwar noch im guten Stande, die Dauer aber in etwa verstrichen und die Wölfe ließen sich noch mehr spüren, hätten auch kürzlich bei Neuhaus einen Achtender zerrissen.“
1651
Im Februar wurden nach dem Bericht des Jägermeisters fünf Wölfe auf der Wildbahn gefangen, „jetzt aber könne er des großen Schnees halber mit den Wolfsjagden nicht mehr fortkommen, auch erzeigten sich die Untertanen in Verfolgung des schädlichen Tieres weinerlich zur Jagd mit ausdrücklichen Worte, „das Jagerrecht habe ein End“. Er befürchte auch, dass durch die vielen Wölfe bei angehendem Frühling den Hirschen großer Schaden zugefügt werde, es seien bereits bei diesem großem Schnee und starken Frost von den besten Hirschen zwei Achtzehnender niedergerissen. Der Kurfürst (Max Heinrich seit 1650) solle durch ein Generaldekret das ganze Land zurJagd befehlen. „“Die mir beigegebenen Jägerknechte und Jodbedienten sind teils bei diesem rauchen Winter barfuß, haben fast keine Kleider am Leib, ja der erbärmliche Winter schleicht allgemach ein…“ (er bittet um Hilfe für die Unglücklichen).
1652
meldet der Oberjägermeister, dass in diesem Jahr „19 Wolf gefangen sein. Und da noch mehrere zwar verspüret worden, damit aber das Wild durch die Landjagden nicht vergrämt werde, habe weiteres nicht verrichten können.“ Die Zahl 19 ist die Höchstzahl: Im Dezember reklamierte der Oberjägermeister die Bälge zweier in Bendorf am Dümmelsberg getöteter Wölfe, von denen der eine auf der Jagd geschossen, der andere im Garn gefangen worden war. Aus den folgenden Jahren liegen vereinzelte Nachrichten vor, woraus man nicht auf ein Nachlassen der Wolfsplage schließen darf.
1655
wurden in einem „Bogen der kurfürstlichen Wildbahn 16 Hirsche zum Teil von den Wölfen niedergerissen“.
1656
beschwerten sich die Bewohner von Olpe und Berge, dass sie zu zwei Kronen bei der Wolfsjagd aufgeboten würden, nämlich nach Hellefeld wie nach Calle.
1662
rissen die Wölfe wieder einen Hirsch an der Wanne, einen Vierzehnender am Breitenbruch, einen in der Giesmecke, einen bei Hirschberg nieder.
1665
„…ließ sich der Wolf lauf der kurz. Wildbahn also häufig finden, dass man Tag und Nacht auf Mittel sinnen mußte, der Not zu steuern. Der Oberjägermeister ersucht den Landdrosten, den Kommandanten des Haus des Arnsberg um Ausfolgung von sechs Pfund Pulver anzugeben.
1669
erließ der Kurfürst an den Oberkellner (Leiter des Verwaltungssitzes) zu Arnsberg den Befehl, es sollten dem Verwalter zu Obereimer zwei gute Wolfshunde geliefert werden, da die Wölfe „unlängst in dem Gestüt daselbst großen Schaden angerichtet hätten. Diese Wölfe kamen aus den sogen. Herbremen zwischen Hüsten und Arnsberg.
1670
wird in einer vom Kirchspiel Stockhausen ausgehenden Beschwerde wegen Fahrens von Wolfsgarn erwähnt, dass das Zeughaus in Hellefeld „sonderlich deshalb vordem erbaut worden, weil in den Bergen von Endorf die Wölfe gern zum Schaden der Bewohner hausten, auch viele Wölfe daselbst gefangen wären. Sie bitten zu ihrer Erleichterung das Gericht Eslohe zu Diensten heranzuziehen, indem sie auf das Mühsame der Jagdhinweisen „in Betracht die Wölfe nicht an einem Orte anzutreffen, sondern bald hie- bald dorthin traben“, Dass das Homertgebirge in der Tat ein gesuchter Schlupfwinkel der Wölfe war, beweist das Folgende:
1677
war nach dem Berichte zweier Zeitgenossen ein böses Wolfsjahr. Toni Vogt zu Ebbinghof bei Fredeburg und der bekannte sauerländische Schriftsteller Vogt von Elspe berichten übereinstimmend, es seien von dem Raubtier Menschen angegriffen. Bekanntlich fällt der Wolf Menschen nur in der äußersten Hungersqual an, Männer auch dann nur meist in Rudeln. Die Erzähung des Vogt von Elspe lautet: „In der Gegend von Salwey, wo ein Schloss des Herren von Schade ist, in der Nähe der Wenne, hauste im Winter des Jahres 1677 ein räuberischer Wolf, der sich kaum von den tapfersten Leuten einschüchtern ließ, 40 Menschen verwundete und 25 fraß oder tötete. Das Zugvieh ließ er in Ruhe, aber die Menschen fiel er von hinten an, sprang ihnen mit den Vorderfüßen an den Kopf und schloss ihren Mund, dass sie nicht schreien konnten. Eine Magd des Herrn von Schade wusste sich gegen ihn zu wehren und rief durch ihr Schreien Menschen herbei. Herr von Schade rettete sie mit seiner Flinte. Mochten nun auch die Menschen verschieden von diesem Wolfe denken und die einen ihn für den leibhaftigen Satan, andere für einen Zauberer halten, schließlich wurde dieser wilde Gesell doch von Herrn von Rump zur Wenne, kurfürstlichem Drosten, gefangen und für einen natürlichen Wolf erkannt.“ Nach dem zweiten Berichte waren es mehrere Wölfe, die im Esloher und Schliprüthener Gericht an die 20 Menschen gefressen oder zu Tode gebissen haben sollen. Beide Berichte leiden zwar sehr an Übertreibung, haben aber doch einen wahren Kern.
1677
In der Wildbahn jagdten die Wölfe im Januar zu Tode 2 Zwölfender und drei Vierzehnender, ein Zwölfender und drei Zehnender. Die wichtigste Feststellung aber ist von Herrn Pfarrer Dornseifer aus Eslohe. Im Totenbuche der Pfarrei heißt es: Es wurde begaben Anna Wiethoff, die von einem Wolfe kläglich und grausam zerrissen war. Im Totenbuche von Wenholthausen steht zu lesen: „Am 4. Mai ist Anna Orban, ein Mädchen von 15 Jahren, ungefähr 4 Morgens in schrecklicher und fürchterlicher Weise von den Zähnen eines Wolfes getötet worden, indem ihr Kopf total vom Rumpfe gerissen wurde. Dies geschah in der Mathmecke, genannt in der Trappen Wiese, so dass der vom Körper getrennte Kopf längere Zeit nicht gefunden werden konnte.“
1678
zerrriß der Wolf in der kurfürstlichen Wildbahn drei Vierzehnender, einen Zwölfender
1679
zerriss er gar acht Hirscheund 12 Tiere
1680
3 Zehnender,
1681
vier Hirsche
1682-1688
jährlich eine große Zahl Schafe
1685
wurde ein guter Hirsch am Tönnisknapp zerrissen.
1757
wurden bei den Einsessenen des Wennestranges zwei Pferde gepfändet wegen Ausbleibens bei der Wolfsjagd
1677
Jägermeister und sämtliche Jäger machten am 22.05. „nach abgehaltener Wolfsjagd bei dem Müller in Linnepe Einkehr und machte dort eine hübsche Zeche: 7 Taler, 24 Schilling. Diesen Betrag ließ der Jägermeister die Landeskasse auszahlen. In den ersten drei Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts war er anscheinend noch sehr häufig, von da ab tritt er nur mehr sporadisch auf.
1703
wird eine Landwolfsjagd wie in alten Zeiten angeordnet, „dieweilen auf dem Hochgewäld sich viele Wölfe finden und dem Wild, auch zahmen Vieh großer Schaden geschieht. Die Jagd soll abgehalten werden, ehe der Wald ins Laub kommt. Alle Eingesessenen der Gogerichte (Gaugerichte) usw. sollen zu Hirschberg erscheinen, mindestens aber je 50 Mann, mit Trommeln, Spießen usw. und mit Mundvorrat.“
1705
Die Meinkenbrachter, weil sie im letzten Winter „die Spürer so wenig wie anderes Volk zur Wolfsjagd erschienen“ 12 Goldgulden Strafe zahlen und binnen 14 Tage aufs Forstamt liefern. Auf Verwendung des Freiherrn Ferdinand von Fürstenberg wurde die Strafe auf 10 Gulden ermäßigt.
1711
fand im Helledischen eine Jagd statt. „Als die Leute bereits beurlaubt waren, wurde noch nachgehend im späten Abend von den Jäger am Kehl ein Wolf „bestattet“, auch gefangen. Die Jäger gaben nun mit dem Horn das Signal „herumgehen“, fanden aber bei zwei Endorfern keinen Gehorsm. Der Pichl von Endorf war auch ausgeblieben damals, als die beiden Wölfe bei Arnsberg gefangen. Die Wolfsspürer in Arnsberg hatten ihren Dienst des Winters nicht pflichtschuldig verrichtet, sondern sich gar saumhaft gezeigt und daher waren die Wölfe etliche Male versäumt worden. Sie waren nur bis zur Wolfskuhle, statt bis zur Feuerstatt gegangen. Auch der Schulte von Schnellenhaus, der von Hachen, die Leute von Wennigloh und Sondern haben die Wölfe, da sie ihnen über die Füß gelaufen, nicht nach der Feuerstelle avisiert. Diese Klage wiederholt sich des öfteren, meisten werden „Brüchten (Strafen) verhängt. Namentlich die Genannten und die Bewohner der Kirchspiele Stockum und Hellefeld zeigten sich widerspenstig. Der Küster Jod. Zöllner von Hellefeld erklärt: „Das Küsterhaus sei stets von Wolfsjagddiensten frei gewesen, weil bei allen Jagden die Glocken schlalgen und dadurch das Volk zusammenberufen müsse.“
1713
Sämtliche Eingesessenen des Kirchspiels Stockum, die zur Wolfsjagd nicht erschienen waren bei 50 Gf. Straße angewiesen , sich binnen acht Tagen in Hirschberg einzufinden. Auf Antrag der Vorgeladenen wurde der Forstschreiber kommittiert, die Untersuchung vorzunehmen. Dieser aber – die Verhandlung fand beim Schulten in Brenschede statt – den Jägern ganz gewogen – hat uns nicht anhören wollen, indes doch binnen zwei Tagen mit drei Jagdbedienten ad 20 Reichstaler an Zehrung gemacht und selbige uns executive abzwingen lassen. Die Stockumer beschwerten sich deshalb bei den Landständen („Kaum, dass der arme Landmann das liebe Brot von aller Müh und Arbeit übrig hat“) und baten um Untersuchung durch eine unparteiische Person.
1717
wurden im März Wolfsjagden veranstaltet. „Am Samstag, da die Wölf am Diemelsberg bei Endorf gewesen und drei im Garn gelegen, ist nur einer wegen der Unlust der Eingesessenen gefangen worden. Die zur Wolfsjagd und zur Aushaung des Plackweges nicht erschienenen und ausgerissenen Hausleute aus Calle und Berge entschuldigen ihr Ausbleiben mit den „heiligen Aschermittwoch“ Am 1. Juli nahm der Notarius Antonius Tilmann zu Grevenstein eine Verhandlung auf. Der Zeuge Cyriacus Lentze aus Mittelberge bekundete, „er sei in seinerJugend häufig mit auf die Wolfsjagd gegangen und habe etliche Wölfe im Hellededischen fangen helfen aber wegen der Vielheit der Wölf von jenseits der Ruhr wäre der Wennestrang erstlich zum Teil, später gänzlich drüben zur Wolfsjagd gezwungen, die Bewohner müssten aber ihre Dienste eigentlich ins Hellefelidsche leisten.“
1721
Am 11 Okt. erging eine strenge Anweisung an sämtliche kurfürstlichen Jäger. Die Wolfsjagden würden nachlässig verrichtet, viele Leute blieben aus, Spürer zu Fuß und zu Pferd blieben aus oder schickten „untaugliche Kerls“ zur Feuerstatt. Jene sollten künftig in ein Goldgulden, diese in 18 Groschen Brüchten genommen werden.
1724
Vor dem Oberjägermeister in Körtlinghausen erschienen sämtliche kurfürstlichen Jäger, um anzuzeigen, dass „im verwichenen August ein starker Wolf, nunmehr auch noch ein geringer auf kurfürstlicher Hoher Wildbahn sich hat sehen lassen und Wildbret wie auch viel zahmes Vieh niedergerissen hat.“
1725
Im März erfolgte eine neue Anzeige und die Jäger erklärten, die Jagd könne aus Mangel an Leuten nicht ordentlich angestellt werden. Sie müssten wieder wie vordem an der Giesmeke Dienste verrichten. Infolgedessen wurden die Eingesessenen des Wennestranges angeklagt, das Entweichen der Wölfe verschuldet zu haben und deshalb bei 10 Mark Brüchten auf das Schloss Hirschberg zitiert. Dort wurde ihnen bei Strafe von 10 Goldgulden erklärt, sich wie vor alters wieder regelmäßig an der Giesmecke einzufinden.
1726
wurden zwei Wölfe auf der Hohen Wildbahn gefangenen
1727
wurden alle zur Wolfsjagd verpflichteten Hausleute auf den 14. März nach Hirschberg zitiert, von den Kanzeln zu publizieren. Der Oberjägermeister bittet für zwei Jahre Pulver in die Rechnung setzten zu dürfen. Die Jäger „benötigen des Pulvers jederzeit, um bei Jagden Schreckschüsse abzugeben, damit die Wölfe die Garne zu kommen genötigt würden.“ Danach fehlt für mehrere Jahrzehnte jede Nachricht über das Vorkommen von Wölfen im Herzogtum Westfalen. Erst nach dem Siebenjährigen Krieg zeigten sie sich wieder.
1759
Kurfürst Klemens August gibt in der Jagdordnung an, welche Prämien für erlegte Wölfe gezahlt werden.
1763
Matthias Pieper aus Arnsberg wird vom Kurfürsten beauftragt, die Kellnereifronen der Kirchspiele Meschede, Remblinghausen und Calle anzumahnen. Über die Zahlung der Strafen gab es nun weitläufige Auseinandersetzungen.
1765 und 1766
Die Einwohner der Kirchspiele Velmede, Remblinghausen, Meschede und Calle hatten in diesen Jahren die schuldigen Pferde zur Wolfsjagd nicht gestellt. So sollte allein Velmede 12 12 Reichstaler, 12 Groschen und 2 Taler und 34 Groschen Exekutionsgebühren zahlen.
1768
kamen die Eingesessenen der Dörfer Assinghausen, Bruchhausen und benachbarter Dörfer bei der Regierung um Erlass der regelmäßig in Bigge erhobenen „Wolfjagdgelder“ ein, die noch immer vom Forstamt erhoben würden, wenngleich keine Wölfe mehr vorkämen. Der Oberjägermeister erklärte dagegen, es seien derer in den letzten drei oder vier Jahren zwei gefangen worden. Über die Zahlung der Gelder gab es weitreichende Auseinandersetzungen.
1767
„Sobald in angehendem Winter bei erstfallendem Schnee die Wolfsjagden angehen, erscheinen aus denen Kirchspielen Velmede, Remblinghausen, Meschede und Calle alle Eingesessenen, so Handdienste tun, zu Fuß auf einem Orte im Walde die Gismecke genannt und finden sich allemal den ganzen Winter hindurch, so oft als frischer Schnee fallet und nach Wölfen gespürt werden kann auf vorgedachtem Ort ohne Aufgeboten ein. Dann müssen bei Anfang der Wolfsjagd in der Stadt Hirschberg 18 Pferde gestellt und damit den ganzen Winter hindurch, so oft als Schnee ist und nach Wölfen gespürt werden kann.“ Von den 18 bereitgestellten Pferden werden auf sechs die Wolfsgarne gefahren, auf sechs die Tücher, die Trommel auf einem, Pickel und Hammers auf einen und Spadons (zweischneidige Schwerter) auf einem anderen. Die anderen drei Pferde werden von den kurfürstlichen Jägern gebraucht und auch, wenn ein Wolf vorhanden isst, so werden die benachbarten Leute benachrichtigt und in der Eil zur Hilfe kommen. Die Kirchspiele, die nicht ihren Beitrag leisteten, bekamen eine Geldstrafe.
1781
Im Mai wurde im Amt Wünnenberg ein Wolf gesehen, der dann aber in die angrenzenden Waldungen entflohen sei. Eine gemeinschaftliche Treibjagd wurde vorgeschlagen. Regierung und Oberjägermeister von Weichs gaben ihre Zustimmung. Über das Ergebnis der am 12. Juni veranstalteten Jagd ist nichts berichtet.
1790
zeigten Bürgermeister und Rat der Stadt Brilon der Regierung in Arnsberg an, ein Wolf habe unter den Schafherden großen Schaden angerichtet. Bei der Ausdehnung ihres Stadtwaldes habe man von eine Jagd sich nichts versprochen, sie bitten eine allgemeine Jagd auf das Raubtier anzuordnen. Der Richter und die Magistrate bekamen den Befehl, „die Veranstaltung zu treffen, dass eine gemeinschaftliche Jagd zur Ausrottung des schädlichen Tieres von den Jagdberechtigten angestellt werde“. Weiteres fehlt. Die zuletzt mitgeteilten Fälle lassen zur Genüge erkennen, dass der Wolf in den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts nicht mehr einheimisch war. Da man aber immer mit dem Auftauchen vereinzelter Tiere rechnen musste, wurden auch später noch sowohl in hessischer wie in preußischer Zeit Prämien auf die Tötung eines Wolfes gesetzt.
1811
Am 3. Dezember meldete man den Schultheis Wilmes zu Oberfleckenberg, dass ein Wolf gesehen worden sei. Flugs wurde die rüstige Dorfsmannschaft aufgeboten, wer sich bewaffnen konnte, als Schütze angestellt, der Tross zum Treiben beordet. Kaum aber erscholl der Lärmen der Jagd, als Meister Urian durch den hohen Ginster auf den braven Landmann Jodocus Hanses schon angetrabt kam, der rasch mit einem mörderischen Schuss aus seiner Flinte ihn begrüßte und die Ehre ihn vollends zu Boden zu strecken, seinem nebenstehenden Bruder überließ. Dieser ausgehungerte Wolf, mit 47 kg Gewicht, soll lange in den benachbarten Berlenburgischen Forsten gehaust und manchen Wildraub darin verübt haben. Die Jagd hatte kaum eine eine Stunde gedauert. Die seltene Beute wurde dem jauchzenden Dorf herumgezeigt.
1826
Nicht nur in der hessischen Zeit, auch 1826 wurden „Wolfsjagdgelder“ in den Dörfern Assinghausen, Bruchhausen, Elleringhausen, Wiemeringhausen, Helmeringhausen, Olsberg, Bigge, Brunskappel erhoben. Dies ist der nachweislich letzte im Herzogtum Westfalen getötete Wolf.
1835
wurde der letzte Wolf in Westfalen (Wittgenstein-Berleburg nicht eingerechnet) erlegt, der später ins zoologische Museum zu Münster gebracht wurde.
1990
Der Wolf wird in Deutschland unter Naturschutz gestellt.
2015
wird der erste Wolf im Sauerland gesichtet.
2017
In Deutschland leben ca. 60 Wolfsrudel und 13 Wolfspaare. Überwiegend in Ostdeutschland und Niedersachsen.
Quelle: Universitäts- und Landesbibliothek Münster „Geschichte der hohen Jagd im Sauerlande“ Autor: Féaux de Lacroi
https://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/titleinfo/538132