Attraktive Innenstadt: Heimische Geschäftsleute können in Olsberg städtische Außenflächen nutzen

 
Olsberg. Bei den Händlern und Gewerbetreibenden der Fachwelt Olsberg ist man als Kunde bestens aufgehoben – und das können die Betriebe jetzt noch besser nach außen zeigen: Die Mitglieder des Olsberger Hauptausschusses haben beschlossen, dass die neu gestalteten öffentlichen Flächen in der Innenstadt auch von den Geschäftstreibenden genutzt werden können – und das sogar kostenlos.
Konkret heißen die Regelungen „Leitsätze für die Sondernutzung des öffentlichen Straßenraumes in der Stadt Olsberg“ – und für die heimischen Geschäftsleute sollen sie zu einer echten Chance werden, unterstreicht Bürgermeister Wolfgang Fischer. So können zum Beispiel Restaurants oder Cafés ihre Außengastronomie oder Geschäftslokale ihre Verkaufs- und Ausstellungsflächen um die neu geschaffenen öffentlichen Bereiche erweitern.
Hintergrund: Durch die Maßnahmen des „ZentrenKonzeptOlsberg 2025 – INSEK“ wurden insbesondere die Gehwege im Olsberger Ortskern deutlich verbreitert – dadurch konnte auch die Aufenthaltsqualität für Fußgänger zu erhöht werden. Schon damals sei es das erklärte Ziel der Stadt Olsberg gewesen, erläutert Wolfgang Fischer, diese neu gestalteten öffentlichen Flächen für die Gewerbetreibenden als Außenflächen nutzbar zu machen: „Unsere Stadt wird attraktiver – und davon sollen auch die heimischen Geschäftsleute profitieren.“
Um den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten, plant die Stadt Olsberg zum jetzigen Zeitpunkt weder eine Sondernutzungssatzung noch Gebühren für die Nutzung der öffentlichen Platzflächen. Zum einen verstehe man dies als Beitrag zu einer Wirtschaftsförderung, so Wolfgang Fischer: „Und zum anderen ist es nur zu begrüßen, wenn der Olsberger Ortskern noch lebendiger wird.“
Wenn Gewerbetreibende die entsprechenden Flächen nutzen wollen, gelten dafür einfache Regeln: So muss zum Beispiel mindestens zwei Meter Gehwegbreite frei bleiben; zum Fahrbahnrand muss ein Mindestabstand von einem halben Meter eingehalten werden. Parkflächen dürfen – selbstverständlich – nicht belegt werden und auch die Sichtbeziehungen dürfen für Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt werden, um auch weiter die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Schilder dürfen nicht verdeckt werden und auch für die Reinigung der entsprechenden Flächen ist der Nutzer zuständig. In den Monaten April bis Oktober darf eine Nutzung durchgängig erfolgen – in den Monaten November bis März ist sie nur während der Geschäftszeiten zulässig. So sollen die Geschäftsleute die Gelegenheit bekommen, die Außenflächen auch für ihr Weihnachtsgeschäft zu nutzen – gleichzeitig bleibt es auch möglich, ordnungsgemäß den Winterdienst durchzuführen.
Bei den Mitgliedern des Hauptausschusses stießen diese Grundsätze einhellig auf Zustimmung. In einem nächsten Schritt sollen die neuen Regeln – die für das gesamte Stadtgebiet gelten – bei den betroffenen Gewerbetreibenden sowie auf der Homepage der Stdt Olsberg unter www.olsberg.de bekannt gemacht werden. Wolfgang Fischer: „Wir setzen auf Kooperation und Zusammenarbeit mit unseren Geschäftsleuten.“

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Insbesondere die Gehwege wurden im Olsberger Ortskern deutlich verbreitert – nun können diese Bereiche auch von den heimischen Gewerbetreibenden kostenlos als Außenflächen genutzt werden.

Bildnachweis: Stadt Olsberg