157 neue deutsche Staatsbürger aus 38 Ländern

Meschede./Hochsauerlandkreis. 15 Ausländer aus neun Nationen wurden jetzt in der neunten und letzten Einbürgerungsveranstaltung des Jahres im Kreishaus Meschede eingebürgert. Die neuen deutschen Staatsbürger wohnen in Meschede (6), Brilon (3), Marsberg und Sundern (je 2), Olsberg und Winterberg.
2017 wurden im Hochsauerlandkreis (ohne Arnsberg) 157 Ausländer aus 38 Ländern eingebürgert; das sind deutlich mehr als in den beiden letzten Jahren (134 in 2016, 115 in 2015). Die größten Gruppen unter den Neubürgern bilden 27 kosovarische und 24 türkische Staatsangehörige. Aus den EU-Nationen wurden 51 Ausländer eingebürgert, darunter je acht Briten und Polen, sieben Portugiesen, sechs Österreicher sowie je vier Kroaten, Griechen und Italiener. Auch die Namen exotischer Länder wie Kamerun, Kolumbien und Fidschi finden sich in der Statistik.
Die Eingebürgerten wohnen in Sundern (40), Meschede (38), Brilon (21),Olsberg (13), Bestwig, Schmallenberg und Winterberg (je 9), Marsberg (7), Hallenberg und Medebach (je 4) und Eslohe (3).
Die schwierigste Hürde für eine Einbürgerung ist oft der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse durch das Zertifikat Deutsch B 1, das für Bewerber ohne deutsche Schulzeugnisse oder abgeschlossene Berufsausbildung vorgeschrieben ist. Keine großen Schwierigkeiten bereitet dagegen der in der Öffentlichkeit viel diskutierte Einbürgerungstest, in dem Fragen zur deutschen Staats- und Gesellschaftsordnung gestellt werden.
Grundsätzlich kann eingebürgert werden, wer sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält. Neben dem Nachweis der Sprachkenntnisse und staatsbürgerlichen Kenntnisse sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen: zum Beispiel die Sicherung des Lebensunterhalts ohne Sozialleistungen und Straffreiheit. Verkürzte Aufenthaltszeiten gelten für Ausländer mit einem deutschen Ehepartner, Asylberechtigte und Absolventen eines Integrationskurses. Sonderregelungen gibt es auch für Kinder und beim Nachweis herausragender Integrationsleistungen. Wer eingebürgert wird, muss in der Regel seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Zu den Ausnahmen zählen Angehörige von EU-Staaten und Asylberechtigte.