Womit Kunden der Volksbank Bigge-Lenne rechnen und worauf sie sich einstellen können

Schmallenberg / Winterberg /Medebach / Hallenberg. Wie gestaltet sich die Bildung einer neuen Regierung? Wo liegen die politischen Schwerpunkte? Wie heißt der künftige Fußball-Weltmeister? Keine Frage: Das Jahr 2018 wird in vielerlei Hinsicht ein aufregendes Jahr. Auf einige Änderungen kann man sich jetzt schon einstellen. So dürfen sich vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener über Entlastungen freuen.
Höhere Zulage für Riester-Rente
Auch die Attraktivität der Riester-Rente wird gesteigert. Betrug die staatliche Grundzulage für jeden Riester-Sparer bislang 154 Euro, steigt sie ab 2018 auf 175 Euro pro Jahr. Die höhere staatliche Förderung für den Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge erhält jeder Zulagenberechtigte, der seinen persönlichen Mindesteigenbeitrag auf einen Riester-Vertrag einzahlt. Bei einem Beratungsgespräch sollte daher geprüft werden, ob sich ein Anpassungsbedarf für die persönlichen Sparraten ergibt oder ob ein Riester-Vertrag noch zur Ergänzung der persönlichen Altersvorsorge fehlt. Apropos Riester: Zusätzlich gibt es Kinderzulagen von jährlich bis zu 300 Euro pro Kind. Zudem können die Beiträge zu Riester-Produkten innerhalb der Höchstgrenzen von der Steuer abgesetzt werden.

Das neue Jahr bringt einige Neuerungen mit sich. Die Volksbank bietet ihren Mitgliedern und Kunden Beratungstermine auch außerhalb der Öffnungszeiten von 8 bis 19 Uhr an.


Entlastungen für Familien
Die bereits in 2017 begonnenen Entlastungen für Steuerzahler und Familien werden 2018 weiter ausgeweitet: Für alle Steuerzahler steigt der Grundfreibetrag um 180 Euro auf nun 9.000 Euro. Im Vorjahr wurde dieser bereits um 168 Euro angehoben. Zugleich wird das Kindergeld ab 2018 um weitere 2 Euro im Monat erhöht. Für das erste und zweite Kind beträgt es dann 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro sowie für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 225 Euro im Monat. Der bereits 2017 auf maximal 170 Euro im Monat erhöhte Kinderzuschlag bleibt in gleicher Höhe erhalten. Davon profitieren vor allem Geringverdiener. Auch der sächliche Kinderfreibetrag steigt – nach 108 Euro in 2017 – im Jahr 2018 um weitere 72 Euro auf 4.788 Euro an.
Freistellungsaufträge
Freistellungsaufträge dienen dazu, die Zahlung von Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, realisierte Wertpapier-Gewinne oder Dividenden zu vermeiden, solange die Obergrenze des Freibetrages nicht überschritten wird. Diese beträgt für Ledige 801 Euro pro Jahr – zusammengenommen für alle Erträge auf allen Konten und Depots. Ehepartner können gemeinsam 1.602 Euro geltend machen.
Freistellungsaufträge können gegenüber mehreren Kreditinstituten erteilt werden, sie dürfen in der Summe jedoch nicht den Freibetrag übersteigen. Falls Konten und Depots bei mehreren Banken vorhanden sind, sollte überprüft werden, ob die Verteilung sinnvoll gewählt ist. Wichtig ist auch: Seit 2016 müssen Freistellungsaufträge die persönliche Steuer-Identifikationsnummer enthalten – sonst sind sie nicht gültig.
Kunden, die Online Banking nutzen, können den Freistellungsauftrag in der Regel direkt im Internet stellen.
Steuer auf inländische Investmentfonds
Auch für die Besteuerung von Investmentfonds ändern sich mit Beginn des neuen Jahres die Regeln. Durch das Investmentsteuerreformgesetz wird eine teilweise Steuerpflicht für im Inland aufgelegte Fonds eingeführt. So ist dann ein deutscher Fonds selbst für Erträge aus deutschen Aktien und deutschen Immobilienanlagen (Vermietungserträge und Immobilien-Veräußerungsgewinne) partiell körperschaftsteuerpflichtig. Der Steuersatz beträgt 15 Prozent. Damit werden im Inland aufgelegte Fonds gegenüber im Ausland aufgelegten Fonds steuerlich gleichbehandelt. Alle anderen Fondserträge (wie etwa Zinserträge oder Veräußerungsgewinne) bleiben auf der Fondsebene steuerfrei. Allerdings entfällt bei Immobilienfonds künftig die Steuerfreiheit von Immobilienveräußerungsgewinnen nach Ablauf von zehn Jahren Haltedauer. Die Steuervorbelastung des Investmentfonds soll auf Anlegerebene durch eine Teilfreistellung der Investmenterträge kompensiert werden.
Krankenkassen: Zusatzbeitragssatz sinkt
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird für das Jahr 2018 um 0,1 auf 1,0 Prozent gesenkt. Gesetzlich Versicherten erleichtert dieser Richtwert den Vergleich, welche Kassen besonders niedrige und besonders hohe Beitragssätze verlangen. Denn: Den konkreten Satz legt jede Kasse selbst fest. Noch mehr Tipps und Hinweise gibt es ab sofort in allen Beratungszentren und Filialen der Volksbank Bigge-Lenne: Neben der Broschüre VR-Aktuell, die weitere Informationen und Auswirkungen zu Gesetzesänderungen enthält, rät Marketingleiter Frank Segref zur Genossenschaftlichen Beratung: „Mit dieser Beratungssystematik unterstützen wir unsere Mitglieder und Kunden dabei, ihre finanziellen Ziele zu erreichen und ihre Wünsche zu verwirklichen – transparent, fair und persönlich.“