Der "Wisentstreit" und andere Gerichtsurteile

Kreis Olpe/Hochsauerlandkreis – Im sogenannten „Wisentstreit“ ist keine Einigung in Sicht. Derzeit wird im Oberlandesgericht Hamm darüber verhandelt, ob eine Wisentherde aus dem Rothaargebirge auch in Zukunft frei in den Wäldern umherstreifen darf. Zwei Waldbauern hatten dagegen geklagt, da die Tiere die Rinden von Buchen abschälen und fressen würden. Zudem war im Mai 2016 eine Frau leicht von einem Wisent verletzt worden. Das Gericht hat nun zu klären, ob es sich bei den Wisenten um herrenlose Tiere handelt oder der Trägerverein „Wisent-Welt Wittgenstein e. V.“ als verantwortlicher Besitzer haftbar gemacht werden kann. In letzterem Fall hätte das eine Umsiedlung der Herde zur Folge, die aufgrund der hohen finanziellen Kosten aber nicht realisierbar wäre. Die Konsequenz wäre ein Abschuss der Tiere.

Foto: Klaus-Peter Kappest

Foto: Klaus-Peter Kappest


Während im Wisentstreit also eine Entscheidung weiter auf sich warten lässt, wurden in anderen Fällen Urteile gesprochen. Wir haben drei Fälle zusammengetragen.

  1. Kündigung nach Volksverhetzung wirksam
    Die Kündigung eines 48-jährigen Bergmanns ist rechtens, nachdem dieser auf Facebook volksverhetzende Äußerungen getätigt hatte. Der Mann hatte die Berufung zurückgezogen, nachdem das Landesarbeitsgericht Hamm die Kündigung als rechtens betrachtet hatte. Der unter dem Bericht eines Fernsehsenders abgesetzte Kommentar „hoffe das alle verbrennen . . ., die nicht gemeldet sind“ war für den Arbeitgeber des 48-Jährigen Grund für eine fristlose Kündigung gewesen.
  2. Autohaus muss Fahrzeug zurücknehmen
    Ähnliche Klagen beschäftigen derzeit viele Gerichte: Das Landgericht Braunschweig hat entschieden, dass ein Autohaus ein Fahrzeug der VW-Tochterfirma Skoda, in dem manipulierte Abgas-Software zum Einsatz kommt, zurücknehmen und dem Käufer den Kaufpreis erstatten muss. Zuvor war die vom Käufer zur Nachbesserung gesetzte Frist von 3 Wochen abgelaufen, ohne dass etwas geschehen wäre. Das Gericht wertete die Frist als angemessen lange und entschied, dass es rechtens sei, dass der Käufer vom Kaufvertrag zurücktritt.
  3. WLAN-Inhaber nicht für illegale Downloads haftbar
    Im Falle des illegalen Downloads von Filmen hat das Arbeitsgericht Köln den angeklagten Inhaber des Internet-Anschlusses für nicht schuldig befunden. Dieser konnte nachweisen, dass er selbst zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung nicht in Deutschland war. Sein WG-Zimmer war während dieser Zeit untervermietet; neben dem Untermieter hatten auch zwei weitere Mitmieter Zugang zu dem WLAN-Netz. Alle Parteien bestritten jedoch den Vorwurf des illegalen Downloads. Die Beweispflicht läge beim Kläger, urteilte das Gericht, und wies die Klage des Filmverlags ab.

Auch wenn es für den Laien so scheinen mag, stehen diese Fälle nur teilweise stellvertretend für andere. Stattdessen ist stets der Einzelfall entscheidend. Dennoch bieten sie eine gute Orientierung, welche Art Vergehen und Sachverhalt wie bewertet wurde. Privatpersonen sollten grundsätzlich keine Scheu haben, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um zu ihrem Recht zu kommen. Plattformen wie FragRobin.de können in diesem Zusammenhang durchaus als eine Art „Anwalt des kleinen Mannes“ verstanden werden, indem sie dabei helfen, den passenden Anwalt für diverse rechtliche Belange zu finden.